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XII. HAUPTTEIL.
so lange durch Unterstützungen in Geld und Naturalien
zu helfen, bis sie sieh ein Unterkommen verschafft hätten.
Diese Unterstützungen werden von den über das ganze
Eeieh zerstreuten Ortsausschüssen des Eoten Kreuzes ausgezahlt,
zum Teil auch durch besondere Fürsorgestellen
für die vertriebenen Elsaß-Lothringer, die vom Eoten Kreuz
oder von anderen mit der Flüchtlingsfürsorge durch das
Eote Kreuz beauftragten Organisationen eingerichtet worden
sind. Die Mitwirkung der Vertriebenen bei dieser
Bewilligung von Unterstützungen ist von Anfang an gesichert
worden. Prinzipiell mußte in der Frage der Unterstützung
der erwerbs- und mittellosen Flüchtlinge zuerst
dazu Stellung genommen werden, nach welchen Gesichtspunkten
die Bedürftigkeit der vertriebenen Elsaß-Lothringer
beurteilt werden sollte. Waren diese Flüchtlinge den
Erwerbslosen gleichzustellen, wie sie durch die Eeichsverordnung
über Erwerbslosenfürsorge vom 12. November
1918 (EG Bl. 1918 S. 1305) begrifflich festgelegt und zur
Unterstützung durch ihre Wohnortsgemeinde als berechtigt
bezeichnet worden sind, oder war ihre Lage eine so
besonders geartete, daß eine Behandlung als Erwerbslose
im Sinne dieser Eeichsverordnung unmöglich . war?
Die Verschiedenheit der Lage der Flüchtlinge und
der Erwerbslosen lag so offensichtlich zutage, daß sie
nicht verkannt werden konnte. Die Erwerbslosen, zum
größten Teil aus dem Heer entlassene Soldaten, fanden
keine Arbeitsmöglichkeit; die Flüchtlinge dagegen hatten
Arbeit und Heimstätte verloren. Die Erwerbslosenfürsorge
war nur auf bestimmte Berufe und Klassen zugeschnitten,
auf die Arbeiter und Angestellten, nicht aber auf die.
Selbständigen aus freien Berufen, Handel und Industrie,
denen ein hoher Prozentsatz der vertriebenen Elsaß-Lothringer
angehört. So war es nur selbstverständlich, daß man
für die Unterstützung der elsaß-lothringischen Flüchtlinge
eine besondere Eegelung traf.
Ob die Übertragung dieser Fürsorge auf das Kote
Kreuz den richtigen Weg bedeutete, kann zweifelhaft erscheinen.
Es war zu berücksichtigen, daß bei der großen