Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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XII.  HAUPTTEIL.

so  lange  durch  Unterstützungen  in  Geld  und  Naturalien
zu  helfen,  bis  sie  sieh  ein  Unterkommen  verschafft  hätten.
Diese  Unterstützungen  werden  von  den  über  das  ganze
Eeieh  zerstreuten  Ortsausschüssen  des  Eoten  Kreuzes  ausgezahlt, ­
  zum  Teil  auch  durch  besondere  Fürsorgestellen
für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer,  die  vom  Eoten  Kreuz
oder  von  anderen  mit  der  Flüchtlingsfürsorge  durch  das
Eote  Kreuz  beauftragten  Organisationen  eingerichtet  worden ­
  sind.  Die  Mitwirkung  der  Vertriebenen  bei  dieser
Bewilligung  von  Unterstützungen  ist  von  Anfang  an  gesichert ­
  worden.  Prinzipiell  mußte  in  der  Frage  der  Unterstützung ­
  der  erwerbs-  und  mittellosen  Flüchtlinge  zuerst
dazu  Stellung  genommen  werden,  nach  welchen  Gesichtspunkten ­
  die  Bedürftigkeit  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  beurteilt  werden  sollte.  Waren  diese  Flüchtlinge  den
Erwerbslosen  gleichzustellen,  wie  sie  durch  die  Eeichsverordnung
  über  Erwerbslosenfürsorge  vom  12.  November
1918  (EG  Bl.  1918  S.  1305)  begrifflich  festgelegt  und  zur
Unterstützung  durch  ihre  Wohnortsgemeinde  als  berechtigt ­
  bezeichnet  worden  sind,  oder  war  ihre  Lage  eine  so
besonders  geartete,  daß  eine  Behandlung  als  Erwerbslose
im  Sinne  dieser  Eeichsverordnung  unmöglich  .  war?
Die  Verschiedenheit  der  Lage  der  Flüchtlinge  und
der  Erwerbslosen  lag  so  offensichtlich  zutage,  daß  sie
nicht  verkannt  werden  konnte.  Die  Erwerbslosen,  zum
größten  Teil  aus  dem  Heer  entlassene  Soldaten,  fanden
keine  Arbeitsmöglichkeit;  die  Flüchtlinge  dagegen  hatten
Arbeit  und  Heimstätte  verloren.  Die  Erwerbslosenfürsorge
war  nur  auf  bestimmte  Berufe  und  Klassen  zugeschnitten,
auf  die  Arbeiter  und  Angestellten,  nicht  aber  auf  die.
Selbständigen  aus  freien  Berufen,  Handel  und  Industrie,
denen  ein  hoher  Prozentsatz  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  angehört.  So  war  es  nur  selbstverständlich,  daß  man
für  die  Unterstützung  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge
eine  besondere  Eegelung  traf.
Ob  die  Übertragung  dieser  Fürsorge  auf  das  Kote
Kreuz  den  richtigen  Weg  bedeutete,  kann  zweifelhaft  erscheinen. ­
  Es  war  zu  berücksichtigen,  daß  bei  der  großen
            
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