Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute. 
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lungen, die sämtlich am 28. Payni durch jene Verwalter im 
Speicher zu Bakchias ausgeführt worden sind. Daß die Erledigung 
Iv GncTaupiîii BuKXiáòoç stattfand, wird deshalb besonders betont, 
weil dieselben Speicherverwalter noch einen anderen Speicher ^ 
unter sich hatten, nämlich, wie aus ihrem Titel hervorgeht, den 
jenigen in 'HqpaiaTiúç. Die Empfänger der drei Auszah 
lungen sind: 
1. *Ovvüùq)piç, mit 30 Artaben Weizen. Er führt den Zusatz 
BaKx(iáboç) òrm(ocriujv), ist also Mitglied der Grenossenschaft der 
òripócTioi TttupYoi zu Bakchias. Seine Ortsangehörigkeit ist auch 
der Grund, weshalb die Zahlung im Speicher zu Bakchias statt 
findet, nicht im Speicher zu Hephaistias. 
2. ZTOTofjTiç, mit 30 Artaben Weizen. Er sowohl wie der 
folgende Empfänger führen nicht den Beisatz BuKxiáòoç brnaoorimv, 
doch wird man diesen Beisatz stillschweigend zu ergänzen haben. 
3. TTaKÛcriç, mit 9 Artaben Weizen. 
Die Einzahlung der drei Beträge geschieht bi(à) [Ye]ujpT(ú»v) 
ZoKVOTT(aíou) Niíctou, d. i. durch die Genossenschaft der Staatsbauem 
im Dorfe Soknopaiu Nesos. Wenn bei der dritten Zahlung die 
Worte bid tôiv aÙTÔiv, wie bei der zweiten, nicht nochmals wieder 
holt werden, so ist dem keine Bedeutung beizulegen. Solche Zah 
lungen der Staatsbauern in Soknopaiu Nesos an drei Staatsbauem 
in Bakchias können schon in Anbetracht der großen Entfernung 
nur auf dem Girowege vor sich gehen, und unsere Urkunde ist 
die Benachrichtigung des Speichers in Bakchias an denjenigen in 
Soknopaiu-Nesos, daß der Dienstscheck richtig erledigt worden sei. 
Win man annehmen, daß unsere Urkunde keine Dienst-Rückmeldung, 
sondern eine Erledigungsbescheinigung unmittelbar zu Händen der 
Staatsbauern in Soknopaiu Nesos sei, so wird auch in solchem 
Falle die Urkunde zunächst an den Staatsspeicher in Soknopaiu 
Nesos gewandert sein, wo sie den dienstmäßigen Beweis für die 
Erledigung zu erbringen hatte. 
Auch die Urkunde P. Grenf. H 47 (140 n. Chr.) wird eine 
Dienst-Rückmeldung des zweiten Speichers an den ersten 
Speicher sein: 
"Eroug rpírou AÒTOKpÚTopoç Kaíaapoç Tirou AîXiou 'Abpia- 
voû ’AvTUJveív[o]u Zeßauioö Eù(T[€poO]ç, ' Eu[€i(p] C- Aiôcr- 
Kopo{ç) Kui 01 péTOx(oi) criTo\(ÔToi) Bouß(acrTou). [Mepejipn- 
‘ Über die Verwaltung mehrerer Staatsspeicher durch ein und das 
selbe Kollegium von oitoXóyoi vgl. oben S. öl f.
	        
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