Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IL  Korn-Giroverkehr.

^(eOa)  àirò  tújv  Tevn(|LiáTuuv)  toO  auToO  [êtouç]  irupoO  pérpuj
òn(lLlOCríUj)  5u((T)Tip^  èv  0[ri(craupLÚ)]*  òlà  TÔÍV  àTTÒ  Zok(vo-Traíou)
  Nn(y(ou)  rTaKÚ[(J€i]  TTaKÚcreujç  àpTáp(aç)  éKaTÒ[v
TpiájKovTtt  éTTTá,  Ktti  MecTopTi  ã  K[pi0]fiç  apTaß(a<;)  TecrcrapÓKovTa
  èvvéa  xéTaprov,  Kai  ïq  xoO  aúxoO  Mecropfi  pnvoç
áXXaç  àpxáp(aç)  béxa  éirrà  fípKTu  (òujòÉKaxov),  Y(ívovxai)
xoO  O'ùpTr(avxoç)  (rrupoO)^  cr^  (fípicru  xpíxov).  (2.  Hand)  AiócrKopo(ç)
  O'uvpepáxpnp(ai)  tàç  TrpoK(ei)aévaç)  (nupoO)^  C’y
(npicFu  xpíxov).
Zahler  sind  oí  àrrò  ZoK{voTraíou)  Nricr(ou),  d.  h.  ohne  Zweifel
die  Staatsbauem  von  Soknopaiu  Nesos.  Empfänger  ist  Pakysis
der  das  Getreide  durch  Vermittelung  des  Staatsspeichers  in  Bubastos
  empfängt.  Bubastos  liegt  in  der  Nähe  von  Philadelpheia*
also  in  beträchtlicher  Entfernung  von  Soknopaiu  Nesos.  Daß  die
2O31/2G3  Artaben  Getreide  sollten  körperlich  von  Soknopaiu  Nesos
nach  Bubastos  geschafft  worden  sein,  ist  ganz  unwahrscheinlich,
da  Giroüberweisungen  von  einem  Speicher  auf  den  anderen  ein
zur  Ersparung  von  Beförderungskosten  viel  benutztes  Hilfsmittel
waren.  Zahler  wie  Empfänger  sind  Privatpersonen,  es  kann  daher
nicht  zweifelhaft  sein,  daß  eine  Fern-Girozahlung  vorliegt.  Es
handelt  sich  um  drei  Giroüberweisungen,  die  42  Tage  auseinanderliegen, ­
  die  von  demselben  Giroaussteller  herrühren  und  für  denselben ­
  Empfänger  bestimmt  sind.  Während  bei  P.  Lond.  H  S.  90
Nr.  315  (siehe  oben  S.  106)  der  Umstand,  daß  drei  verschiedene
Empfänger  vorhanden  sind,  nur  die  Deutung  zuläßt,  daß  jene  Urkunde ­
  nicht  für  die  drei  Empfänger,  sondern  für  die  Ausgangsstelle
bestimmt  ist,  kann  man  bei  P.  Grenf.  II  47  zweifelhaft  sein,  ob  sie
für  den  Zahler  oder  Empfänger  gilt,  weil  sowohl  der  Zahler  als
auch  der  Empfänger  in  der  Einzahl  steht.  Wahrscheinlich  aber
ist  auch  sie  für  den  Staatsspeicher  in  Soknopaiu  Nesos  ausgestellt
worden.  Ist  das  richtig,  so  lernen  wir  aus  der  Urkunde,  daß  der
zweite  Speicher  die  Bescheinigung  für  den  ersten  Speicher  so
ausstellen  konnte,  daß  sie  für  einen  längeren  Zeitraum  eine  Reihe
von  Überweisungen  an  denselben  Giroempfänger  zusammenfaßte.
‘  Berichtigung  von  Wilcken,  Archiv  III  S.  123.
*  Crönert,  Stud.  Pal.  IV  S.  87  vermutet  €Tra[iTov]  statt  cy  6.  Ich  schließe
mich  dieser  Vermutung  an.  Die  Bedeutung  von  eiraixov  ist  bisher  nicht  klargestellt ­
  worden.
*  Berichtigung  von  Wilcken,  Archiv  III  S.  123.
*  Grenfell  und  Hunt,  P.  Teb.  II  S.  373.
            
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