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Die Arten und Dörmen der Wirtsohaftsbetriebe.
Aus diesen Beispielen wird klar, daß die Genossenschaften weder eine private
noch eine öffentliche Wirtschaft darstellen. Sie sind auch keine kapitalistischen
Unternehmungen, die den Zweck verfolgen, eine Kapitalrente zu erzielen. Der
Zweck der Genossenschaft ist offenbar: die Zur-Verfügung-Stellung von Gütern
(oder Darlehen) für die angeschlossenen Mitglieder. Diese Aufgabe will und muß
die Genossenschaft allerdings auf die beste Weise lösen, d.h. unter Beachtung des
wirtschaftlichen Prinzips. Sie will aber dabei keinen Gewinn erzielen, wie dies sonst
im Bereiche der Erwerhswirtschaft der Fall ist. Natürlich muß sie bestrebt sein,
aus dem Absatz der Güter die aufgewendeten Kosten zu decken, da ja sonst Zuschüsse
von seiten der Mitglieder oder von dritter Seite (Staat) erforderlich
würden.
In der Praxis ist es meist üblich, daß die Genossenschaften in ihren Rechnungen
Gewinne ausweisen, so daß äußerlich eine Übereinstimmung mit der kapitalistischen
Unternehmung besteht. Man darf sich aber durch diese Äußerlichkeit
nicht über das wahre Wesen der Genossenschaften täuschen lassen. Denn gewöhnlich
findet eine Rückvergütung der erzielten Überschüsse an die Mitglieder statt,
in der Regel in dem Verhältnis, wie die einzelnen Genossen an der Bildung der
Überschüsse beigetragen haben (also bei den Konsumvereinen nach Maßgabe des
Einkaufs, bei Baugenossenschaften nach dem Verhältnis der geleisteten Zinszahlungen).
Nebenbei; der Überschuß — Gewinn — kann ein gewollter oder ungewollter
sein; im ersten Fall ist er beabsichtigt, um der Geschäftsführung eine
größere Sicherheit zu geben (Bildung von Reserven), im letzten Fall kann eine
Umsatzsteigerung bei gleichgebliebenen Preisen oder eine Kostensenkung den
Gewinn hervorgerufen haben. Immer besteht jedoch das Bestreben, Kosten, Preise
und Umsatz so zu gestalten, daß nach Möglichkeit zunächst ein gewisser Überschuß
zu erwarten ist.
Freilich kann sich der Charakter der Genossenschaft ändern, wenn z. B. diejenigen,
an die die Gewinne ausgeschüttet werden, nicht oder nicht mehr übereinstimmen
mit denen, die die Gewinne (als Käufer oder Darlehnsnehmer) herbeigeführt
haben. Das ist z.B. der Fall, wenn das Eigenkapital von Dritten aufgebracht
wird (die freilich Mitglieder der Genossenschaft sein müssen) und der Gewinn
als Dividende auf dieses Kapital verteilt wird. Insbesondere auf dem Gebiet
des Kreditwesens können solche Genossenschaften leicht zu großen Geldverdienern
werden, so wenn sie z. B. zu Wucherpreisen Geld an solche Kreditnehmer
ausleihen, die sonst keine Kredite bekommen (natürlich ist hier auch das Risiko
entsptechend hoch).
Alles in allem: den Genossenschaften fehlt das entscheidende Merkmal der
kapitalistischen Unternehmung; Genossenschaften sind keine Unternehmungen
in diesem Sinne. (Wohl sind sie es in einem weiteren Sinne, da sie es eben unternehmen,
mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes den Erwerb oder die
Wirtschaft der angeschlossenen Mitglieder zu fördern. Darin liegt zweifellos ein
Wagnis, unter Umständen sogar ein großes, wie gleich zu zeigen sein wird.)
Wenn die Genossenschaften ihren Zweck erfüllen wollen, und sofern sie hierbei
auf den Wettbewerb privater und öffentlicher Wirtschaftsbetriebe stoßen, so bleibt
ihnen nichts anderes übrig, als ihren Geschäftsbetrieb nach den Regeln der kapitalistischen
Unternehmungen durchzuführen, die im Wettbewerb mit ihnen auf
gleichem Gebiete tätig sind, also so zu tun, als ob sie Unternehmungen seien. Das
bedeutet: daß z.B. Konsumgenossenschaften im Einkauf so — kaufmännisch —
Vorgehen wie die entsprechenden Handelsbetriebe, daß sie Voranschläge über die
Kosten, Preise, Umsätze anstellen, daß sie über entsprechendes Kapital verfügen,
ja, daß sie auch das Rechnungswesen nach kaufmännischen Grundsätzen einrichten,
alles, wie es in der kapitalistischen Unternehmung üblich ist. Nur mit