288
gegenüber der Nichtbankierkundschaft 1 / i %, mindestens 0,25 RM für
jede Sorte.
Aufträge in Notenposten, die geringer sind als die vom Börsenvorstand
jeweils festgesetzten Mindestsätze für limitierte Aufträge, werden nur zur
b e st c n Ausführung angenommen und sind netto abzurechnen. Für Pro
vision und Courtage sind hierfür nachstehende Zuschläge zu berechnen:
gegenüber der Bankierkundschaft Vs % vom Kurswert bzw. vom aus
machenden Betrage netto;
gegenüber der Nichtbankierkuudschaft 1 % vom Kurswert bzw. vom
ausmachenden Betrage netto.
Als Maklergebühr wird Vs % 0 (bei Ostnoten 1 o/ 00 ) vom ausmachenden
Betrage, mindestens 0,10 RM berechnet.
Man nennt Münz- Dukaten die Dukaten, die den Prägestempel des laufen
den Jahres tragen und von denen 1000 Stück 3,490 kg wiegen, R a n d-Dukaten
Dukaten jeden beliebigen Jahres, wenn 1000 Stück mindestens 3,485 kg wiegen.
Für Sorten, die an der Börse nicht gehandelt werden (wie z. B. Silber-
münzen), wird zwischen Käufer und Verkäufer jedesmal der Kurs festgesetzt.
Der Handel mit ungeprägtem Gold (in Barren) wird, wie erwähnt, zum
weitaus größten Teil von den Zentralnotenbanken betrieben. Die Deutsche
Reichsbank zahlt für das Pfund Feingold 1392 NM, die Bank von Frank
reich für 1 kg Gold 9 /io fein 3100 Goldfranken usw. Solange die Gold-
einlösung der Noten nicht aufgenommen ist, hat dies aber keine erhebliche
praktische Bedeutung. Ein Sorten-Kurszettel ist zusammen mit einein
Devisen-Kurszettel aus S. 253 abgedruckt.
Die Banken lassen sich, wenn zeitweise, z. B. bei Einsetzen des Reise
verkehrs, starke Nachfrage nach bestimmten ausländischen Noten besteht,
dem kein genügendes Angebot gegenübertritt, die Noten von ihrer Bank
verbindung im Ausland senden.
5. Telegraphische Auszahlungen.
Größere Zahlungen von einem Ort zum andern, die in kürzerer Zeit
als es auf dem Wege der Sendung möglich ist, ausgeführt sein müssen,
vernütteln alle Banken und größeren Bankiers. Sie sind hierzu in der
Lage, da sie auch an kleineren Orten meistens Verbindungen besitzen.