Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

sind  sie  im  Bank-  und  Bekleidungsgewerbe  in  allen  Tätigkeitsgruppen  und  im
Einzelhandel  bei  den  gehobenen  Tätigkeiten.
Sehr  aufschlußreich  ist  die  Erhebung,  welche  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfen-Yerband
  in  den  Jahren  1929/31  durchführte,  und  die  166  000  kaufmännische ­
  Angestellte  umfaßte.  Das  Ergebnis  war  ein  Durchschnittsgehalt  einschließlich ­
  aller  monatlichen  Zuwendungen  von  260  RM  für  alle  erfaßten  Personen.
Es  wurden  dabei  vier  „ideale“  Tätigkeitsgruppen  gebildet,  deren  Gehälter  im
Durchschnitt  betrugen:

für  einfache  Tätigkeit  142  RM  monatlich
für  qualifizierte  Tätigkeit  227  „  „
für  selbständige  Tätigkeit  347  „  ,,
für  schwierig-verantwortliche  Tätigkeit  493  „  „

Sehr  klar  ergab  diese  Untersuchung  auch  die  Staffelung  nach  dem  Alter;  fast
20%  der  erfaßten  Angestellten  war  unter  20  Jahre  alt  und  bezog  ein  Gehalt  unter
132  RM  im  Monat  einschließlich  aller  Zuwendungen.  Erst  mit  46—50  Jahren  wird
das  Höchsteinkommen  von  422  RM  erreicht.  Von  den  einzelnen  Tätigkeitsgebieten ­
  werden  die  Buchhalter,  Korrespondenten,  Kalkulatoren,  Statistiker,  Lageristen ­
  und  die  Verkaufshilfspersonen  am  niedrigsten  bewertet,  also  im  großen
und  ganzen  die  Tätigkeit,  die  als  kaufmännische  Nebenarbeit  gekennzeichnet  wurde.
Etwa  die  Hälfte  aller  ersten  Expedienten,  Fakturisten,  Dekorateure,  ja  sogar  der
Rayonohefs  in  Warenhäusern,  60%  der  ersten  Lageristen  und  drei  Viertel  aller
ersten  Verkäufer  liegen  in  ihrem  Einkommen  noch  unter  der  Grenze  von  250  RM
im  Monat.  43%  aller  Angestellten  bezogen  bis  200  RM  im  Monat,  60%  bis  250  RM;
im  Großhandel  verdienen  sogar  65%,  im  Einzelhandel  sogar  78%  weniger  als
250  RM.  Dabei  hegen  im  Lebensmittel-  und  Exportgroßhandel,  im  Textil-,  Eisenund
  Lebensmittelkleinhandel,  im  Drogen-,  Buch-  und  Schreibwarenkleinhandel,
im  Tabakkleinhandel  und  in  den  Warenhäusern  die  Einkommensziffern  am  ungünstigsten. ­

Man  wird  bei  der  Beurteilung  dieser  Ziffern  nicht  vergessen  dürfen,  daß  sie
nicht  ohne  weiteres  als  maßgebend  für  die  Lage  der  einzelnen  Sparten  der  deutschen ­
  kaufmännischen  Angestelltenschaft  anzusehen  sind.  Nur  ganz  bestimmte
Kreise  gehörten  den  Verbänden  an;  vor  allem  die,  welche  auf  Grund  besonderer
Leistungen  oder  Beziehungen,  auf  Grund  hoher  Fähigkeiten  oder  Vorkenntnisse
sich  Vorteile  gegenüber  ihren  Berufsgenossen  verschafften  oder  zu  verschaffen
hoffen,  neigten  allgemein  den  Verbänden  wenig  zu.  Das  gilt  für  hochbezahlte
Kräfte  besonders;  das  Bild  der  Erhebung  wird  daher  zu  dunkel  gemalt  sein.
Immerhin  zeigt  ein  Vergleich  mit  den  Tarifen,  daß  allzu  große  Abweichungen
nicht  bestehen.  Insgesamt  ergibt  sich,  daß  für  einen  sehr  großen  Teil  der  kaufmännischen ­
  Angestellten,  besonders  der  unteren  Tätigkeits-  und  Altersgruppen,
die  gezahlten  Gehälter  unter  den  Einkünften  der  Arbeiter  liegen,  eine  Tatsache,
die  in  den  letzten  Jahren  eine  ganz  eigenartige  Problematik  der  Angestelltenschaft
herbeigeführt  hat.
Bei  den  Entgelten  ist  zu  unterscheiden:  die  Roh-  und  Reinbezüge  der  Angestellten ­
  sowie  die  Aufwendungen,  die  dem  Wirtschaflsbetrieb  entstehen.  Das
Roheinkommen  des  Angestellten  setzt  sich  zusammen:  aus  dem  Grundgehalt,  den
tariflichen  Zulagen  sowie  den  von  Fall  zu  Fall  vereinbarten  Leistungszulagen  (die
bis  zu  5%  der  tariflichen  Bezüge  gehen).  Von  diesem  Roheinkommen  gehen  die
gesetzlichen  Abzüge  (für  Steuern  und  Versicherungen)  ab:  das  Reineinkommen
der  Angestellten.  Der  Wirtschaftsbetrieb  hat  außer  dem  erwähnten  Entgelt  (Roheinkommen ­
  des  Angestellten)  noch  den  auf  ihn  entfallenden  Anteil  an  den  Sozialabgaben ­
  zu  tragen,  so  daß  sich  die  Gesamtaufwendungen  stellen  auf:  1.  das  vereinbarte ­
  Entgelt  (zuzüglich  aller  Nebenentgelte);  2.  den  eigenen  Anteil  des  Be ­
            
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