Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 
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es je nach der Vorbildung, der Art und der Größe des Geschäfts auch kürzere 
oder längere Lehrzeiten, doch nicht über 4 und selten unter 2 Jahre. Der Entwurf 
eines Berufsausbildungsgesetzes sah eine Höchstzeit von 4 Jahren vor. Die Art 
der Ausbildung ist völlig dem Betrieb selbst überlassen, obwohl seitens der 
Verbände der Angestellten und der Handelskammern die Verpflichtung der Be 
triebe zur Festlegung von Ausbildungsplänen gefordert worden ist. Viele Groß 
betriebe haben zwar von sich aus solche Ausbildungspläne eingeführt, doch gelten 
sie oft nur für Lehrlinge mit besonderer Vorbildung. Für die einzelnen Geschäfts 
zweige ist naturgemäß die Ausbildung je nach der betrieblichen Hauptarbeit sehr 
verschieden. Nach Feststellungen des früheren Gewerkschaftsbundes der Ange 
stellten (GDA.) überwiegt im Kleinhandel die Kundenbedienung, während die 
Büroarbeiten meist sehr vernachlässigt werden. Der Großhandel dagegen be 
schäftigt im allgemeinen seine Lehrlinge vielseitiger, vor allem im Warenversand, 
Briefwechsel nach Diktat oder Stichworten, Maschinenschreiben, Lagerarbeiten, 
Kundenbedienung, weniger in der Buchhaltung und Lohnrechnung. In der In 
dustrie scheinen einfache Arbeiten einen großen Umfang zu haben; das Ablegen 
von Briefschaften, das Ausschreiben von Empfangs- und Versandanzeigen, Auf 
tragsbestätigungen, kleine Bestellungen, Briefwechsel nach Diktat und Stich 
worten, Rechnungsausfertigung, Maschinenschreiben. 
Daß sich auch nicht alle Betriebe zur praktischen Ausbildung gleich gut 
eignen, ist selbstverständlich. Ein Betrieb, der keine richtige Buchführung hat 
(Zweigbetriebe) oder bei dem nur einzelne Zweige besonders hervortreten (Ab 
zahlungsgeschäfte) oder nur bestimmte, eng begrenzte Tätigkeiten ausgeführt 
werden (Adressenbüros, Annahmestellen, Einheitspreisgeschäfte, Spezial-Versand 
geschäfte u. a.) ist sachlich ungeeignet, ganz abgesehen von den fehlenden persön 
lichen Eigenschaften der Lehrherren oder Lehrenden. Der GDA. verlangte daher, 
daß Minderkaufleute (§4HGB.) von der Berechtigung zur Ausbildung kauf 
männischer Lehrlinge grundsätzlich ausgeschlossen sein sollten, eine Forderung, 
die nicht ganz unberechtigt ist. 
Der Erfolg der praktischen Lehre ist abhängig von der Vorbildung und Aus 
bildung, welche die Lehrlinge besitzen und erhalten. Die Frage, ob die theoretische 
Ausbildung vor oder während der Lehrzeit liegen soll, ist eindeutig wohl nicht zu 
beantworten. Die Lehrlingssohule als kaufmännische Berufsschule hat neben der 
nicht zu übersehenden Tatsache, daß sie auch Unbemittelten die Lehre ermöglicht 
und somit die Berufswahl freier macht, vor allem den Vorteil enger zeitlicher Ver 
bindung von Schule und Praxis, im Falle der Werkschule oft sogar auch den der 
räumlichen und sachlichen Einheitlichkeit; ein schwerer Nachteil liegt in der 
beschränkten Zeit und der Überanstrengung der Schüler. Bei der Vorschule, der 
Handelsschule, fehlt vor allem die Vorkenntnis der Praxis; an Planmäßigkeit 
und Gründlichkeit ist sie naturgemäß der Lehrlingsschule überlegen; aber sie 
erkauft diese Vorteile durch Zeitverlust, der oft auch durch eine kürzere Lehr 
zeit nicht ausgeglichen werden kann; daneben spielen die Kosten der Ausbildung 
eine Rolle. 
Zum Schluß soll noch kurz auf eine besondere Eigentümlichkeit der kaufmännischen Lehr 
zeit eingegangen werden, daß sie nämlich lange Zeit und auch heute noch vielfach ohne ab 
schließende Prüfung gewesen ist. Zwar wurden in Württemberg schon vor dem Kriege (seit 
1885) Lehrlingsprüfungen durohgeführt und noch heute werden dort nach staatlichen Richt 
linien von den Handelsschulen unter Beteiligung von Praktikern Prüfungen veranstaltet, aber 
ihre Teilnahme ist freiwillig. Allgemein wird man eine Eignungsprüfung ablehnen müssen und 
nur eine Leistungsprüfung in gewissem Umfang, allein schon aus erzieherischen Gründen, vor 
sehen. Neuerdings werden von fast allen Handelskammern Deutschlands Gehilfenprüfungen 
mit freiwilliger Beteiligung durchgeführt. 
Als glücklicher Gedanke muß der Reichsberufswettkampf angeführt werden, der sich auf 
dem Gebiet des kaufmännischen Nachwuchses besonders leicht durchführen läßt. Seine
	        
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