Die Menschenführung im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik).
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es je nach der Vorbildung, der Art und der Größe des Geschäfts auch kürzere
oder längere Lehrzeiten, doch nicht über 4 und selten unter 2 Jahre. Der Entwurf
eines Berufsausbildungsgesetzes sah eine Höchstzeit von 4 Jahren vor. Die Art
der Ausbildung ist völlig dem Betrieb selbst überlassen, obwohl seitens der
Verbände der Angestellten und der Handelskammern die Verpflichtung der Betriebe
zur Festlegung von Ausbildungsplänen gefordert worden ist. Viele Großbetriebe
haben zwar von sich aus solche Ausbildungspläne eingeführt, doch gelten
sie oft nur für Lehrlinge mit besonderer Vorbildung. Für die einzelnen Geschäftszweige
ist naturgemäß die Ausbildung je nach der betrieblichen Hauptarbeit sehr
verschieden. Nach Feststellungen des früheren Gewerkschaftsbundes der Angestellten
(GDA.) überwiegt im Kleinhandel die Kundenbedienung, während die
Büroarbeiten meist sehr vernachlässigt werden. Der Großhandel dagegen beschäftigt
im allgemeinen seine Lehrlinge vielseitiger, vor allem im Warenversand,
Briefwechsel nach Diktat oder Stichworten, Maschinenschreiben, Lagerarbeiten,
Kundenbedienung, weniger in der Buchhaltung und Lohnrechnung. In der Industrie
scheinen einfache Arbeiten einen großen Umfang zu haben; das Ablegen
von Briefschaften, das Ausschreiben von Empfangs- und Versandanzeigen, Auftragsbestätigungen,
kleine Bestellungen, Briefwechsel nach Diktat und Stichworten,
Rechnungsausfertigung, Maschinenschreiben.
Daß sich auch nicht alle Betriebe zur praktischen Ausbildung gleich gut
eignen, ist selbstverständlich. Ein Betrieb, der keine richtige Buchführung hat
(Zweigbetriebe) oder bei dem nur einzelne Zweige besonders hervortreten (Abzahlungsgeschäfte)
oder nur bestimmte, eng begrenzte Tätigkeiten ausgeführt
werden (Adressenbüros, Annahmestellen, Einheitspreisgeschäfte, Spezial-Versandgeschäfte
u. a.) ist sachlich ungeeignet, ganz abgesehen von den fehlenden persönlichen
Eigenschaften der Lehrherren oder Lehrenden. Der GDA. verlangte daher,
daß Minderkaufleute (§4HGB.) von der Berechtigung zur Ausbildung kaufmännischer
Lehrlinge grundsätzlich ausgeschlossen sein sollten, eine Forderung,
die nicht ganz unberechtigt ist.
Der Erfolg der praktischen Lehre ist abhängig von der Vorbildung und Ausbildung,
welche die Lehrlinge besitzen und erhalten. Die Frage, ob die theoretische
Ausbildung vor oder während der Lehrzeit liegen soll, ist eindeutig wohl nicht zu
beantworten. Die Lehrlingssohule als kaufmännische Berufsschule hat neben der
nicht zu übersehenden Tatsache, daß sie auch Unbemittelten die Lehre ermöglicht
und somit die Berufswahl freier macht, vor allem den Vorteil enger zeitlicher Verbindung
von Schule und Praxis, im Falle der Werkschule oft sogar auch den der
räumlichen und sachlichen Einheitlichkeit; ein schwerer Nachteil liegt in der
beschränkten Zeit und der Überanstrengung der Schüler. Bei der Vorschule, der
Handelsschule, fehlt vor allem die Vorkenntnis der Praxis; an Planmäßigkeit
und Gründlichkeit ist sie naturgemäß der Lehrlingsschule überlegen; aber sie
erkauft diese Vorteile durch Zeitverlust, der oft auch durch eine kürzere Lehrzeit
nicht ausgeglichen werden kann; daneben spielen die Kosten der Ausbildung
eine Rolle.
Zum Schluß soll noch kurz auf eine besondere Eigentümlichkeit der kaufmännischen Lehrzeit
eingegangen werden, daß sie nämlich lange Zeit und auch heute noch vielfach ohne abschließende
Prüfung gewesen ist. Zwar wurden in Württemberg schon vor dem Kriege (seit
1885) Lehrlingsprüfungen durohgeführt und noch heute werden dort nach staatlichen Richtlinien
von den Handelsschulen unter Beteiligung von Praktikern Prüfungen veranstaltet, aber
ihre Teilnahme ist freiwillig. Allgemein wird man eine Eignungsprüfung ablehnen müssen und
nur eine Leistungsprüfung in gewissem Umfang, allein schon aus erzieherischen Gründen, vorsehen.
Neuerdings werden von fast allen Handelskammern Deutschlands Gehilfenprüfungen
mit freiwilliger Beteiligung durchgeführt.
Als glücklicher Gedanke muß der Reichsberufswettkampf angeführt werden, der sich auf
dem Gebiet des kaufmännischen Nachwuchses besonders leicht durchführen läßt. Seine