Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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den  volkswirtschaftlichen  Grundsätzen  nicht  gerecht  wird,  indem  durch
die  jährlichen  6  pro  Mille  Vermögenshaftsteuer  scheinbar  das  Vermögen ­
  selbst  auch,  also  der  Stamm,  immer  kleiner  wird.  Das  ist
aber  in  Wahrheit  nicht  der  Fall,  denn  je  kleiner  das  Vermögen  ist,
um  so  mehr  verringert  sich  ja  auch  die  Vermögenshaftsteuer  von
Jahr  zu  Jahr;  und  schließlich:  Lassen  wir  doch  nur  die  Zahlen
selbst  sprechen:  Bei  100  000  M.  Vermögen  nur  600  M.  Vermögenshaftsteuer
  im  Jahr,  das  ist  wahrhaftig  so  wenig,  daß  man
weder  von  einer  steuerlichen  Ueberlastung,  geschweige  denn  von
einem  Angriff  der  Steuer  aus  den  Vermögensstamm  reden  kann.
Außerdem  wird  ja  die  Steuer  nicht  entrichtet  voni  Vermögen  selbst,
sondern  von  den  sonstigen  Einkünsten  des  Zensiten;  sie  ist  also
nur  s  6)  e  i  n  b  a  r  eine  Vermögenssteuer.  Auch  in  den  Gang
des  Wirtschaftslebens  wird  die  Vermögenssteuer  nicht  störend
eingreifen.  Erstens  ist  ihre  Veranlagung  und  Erhebung  ziemlich
einfach,  und  zweitens  stellt  sie  für  den  einzelnen  Steuerpflichtigen,
wie  gezeigt,  eine  so  geringe  finanzielle  Belastung  dar,  daß  sie  von
uns  allen,  die  wir  die  gegenwärtigen  Steuern  kennen  und  bezahlen,
geradezu  als  eine  wohltuende  Steuererleichterung  angesehen  werden
wird;  kein  Mensch  wird  mit  Recht  daran  denken  können,  bei
dem  geplanten  Satz  von  6  Prozent  Vermögenshaftsteucr
über  Steuerüberlastung,  Konfiskation  des  Vermögens  usw.  zu
murren.  Der  Wirtschastsfrieden  würde  durch  die  Vermögenshaftsteuer ­
  nicht  nur  nicht  gefährdet,  sondern  sogar  in  hohem  Maße
gesichert  werden.  Ich  möchte  in  diesem  Zusammenhang  noch  auf
ein  Moment  von  hoher  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  Hinweisen:
Es  wäre  ein  Irrtum,  wenn  man  annehmen  wollte,  daß  die  Vermögenshaftsteuer ­
  viele  Leute  veranlassen  würde,  Teile  ihres  toten
Besitzes,  z.  B.  Möbel,  zu  verkaufen,  und  daß  dann  ein  ungeheurer
Preissturz  die  Folge  wäre.  Zunächst  würde  der  Preissturz  als
Preisabbau  ja  nur  erwünscht  sein.  Im  übrigen  ist  aber  wieder  die
Haftsteuer  viel  zu  gering,  um  solche  Folgen  herbeizuführen,  und  der
Fall,  daß  jemand  zu  Zwangsverkäusen  genötigt  sein  wird,  dürfte
sehr  selten  sein.  Denkbar  wäre  der  Fall  nur  bei  den  aus  Steuerangst ­
  angeschafften  überflüssigen  Luxusartikeln  wie  Brillanten,  weil
jemand  vorziehen  könnte,  angesichts  der  günstigen  Haftsteuer  seine
Juwelen  wieder  in  Zinsen  bringendes  Kapital  zu  verwandeln;  das
aber  läge  wiederum  im  Interesse  der  Volkswirtschaft.
            
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