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Wie steht nun die Vermögenshaststeuer zu den Grundsätzen
der Finanzwirtschaft, d. h. also in praxi: 1. Wird sie genug ein
bringen? und 2. Ist sie beweglich, d. h. kann sie ohne technische und
sonstige Schwierigkeiten und ohne Ungerechtigkeit einträglicher gestaltet
werden? Hier sei zurückgreifend darauf hingewiesen, daß nach
meiner — sicher nicht zu hoch gegriffenen — obigen Schätzung
unseres Volksvermögens die Vermögenshaftsteuer bei Zugrundelegung
von 6 Prozent von einem Zehntel des Vermögens voraussichtlich
mindestens 54 Milliarden Mark Steuereinnahmen im Jahre bringen
würde. Und zwar bringt sie dieses Erträgnis, ohne für den Kauf
mann oder Privatmann eine irgendwie empfindliche Belastung dar
zustellen. Sie vereinigt also — und das ist das Ziel einer richtigen
Steuerpolitik — zwei gute Eigenschaften in sich: Sie belastet die
Steuerpflichtigen nicht stark und bringt dennoch, eben infolge ihres
Charakters, dem Staate viel ein. Ein einfaches Beispiel möge dies
noch näher erläutern: Ein Fabrikunternehmen, das 600 Arbeiter
beschäftigt, mag nach den gegenwärtigen Lohnsätzen etwa 5 bis 6
Millionen Mark jährlich bezahlen, und der Bestand an Maschinen
und sonstigem Inventar soll einen Friedenswert von ca. 200 000 M.,
also einen gegenwärtigen Tageswert von etwa 3 Millionen besitzen.
Die hierauf entfallende Vermögenshaftsteuer würde jährlich 18 000 M.
betragen, eine Summe, die gegenüber den Ausgaben für Löhne und
sonstige Zwecke (5 bis 6 Millionen) überhaupt nicht ins Gewicht
fällt. Man bedenke aber, daß allein in diesem einen Fall für den
Staat ein steuerbarer Wert von 3 Millionen aufgedeckt ist, der
bisher ganz unberücksichtigt geblieben ist.
Ferner ist in Rechnung zu setzen, welche ungeheueren Ver
mögenswerte der Staat zur Haftung für seine Schuldenlast in den
bebauten Grundstücken finden wird. Auch hier sei ein Beispiel
erlaubt: Wir gehen aus von einem Gebäude, dessen Bauwert vor
dem Kriege 100 000 M., heute 500 000 M. betragen soll. Die
Vermögenshaftsteuer würde sich also auf 3000 M. belaufen. Die
einzelnen Wohnungen haben vor dem Kriege etwa 800 M., jetzt
vielleicht 1300 M. Miete erbracht. Nun mag es dem Hausbesitzer
erlaubt sein, wenigstens die Vermögenshaftsteuer auf die einzelnen
Wohnungen, deren 12 als vorhanden angenommen werden, mit je
250 M. aufzuschlagen. Eine solche Belastung würde keine Unge
rechtigkeit bedeuten, denn der wirkliche Mietswert würde auch hier