Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Wie steht nun die Vermögenshaststeuer zu den Grundsätzen 
der Finanzwirtschaft, d. h. also in praxi: 1. Wird sie genug ein 
bringen? und 2. Ist sie beweglich, d. h. kann sie ohne technische und 
sonstige Schwierigkeiten und ohne Ungerechtigkeit einträglicher gestaltet 
werden? Hier sei zurückgreifend darauf hingewiesen, daß nach 
meiner — sicher nicht zu hoch gegriffenen — obigen Schätzung 
unseres Volksvermögens die Vermögenshaftsteuer bei Zugrundelegung 
von 6 Prozent von einem Zehntel des Vermögens voraussichtlich 
mindestens 54 Milliarden Mark Steuereinnahmen im Jahre bringen 
würde. Und zwar bringt sie dieses Erträgnis, ohne für den Kauf 
mann oder Privatmann eine irgendwie empfindliche Belastung dar 
zustellen. Sie vereinigt also — und das ist das Ziel einer richtigen 
Steuerpolitik — zwei gute Eigenschaften in sich: Sie belastet die 
Steuerpflichtigen nicht stark und bringt dennoch, eben infolge ihres 
Charakters, dem Staate viel ein. Ein einfaches Beispiel möge dies 
noch näher erläutern: Ein Fabrikunternehmen, das 600 Arbeiter 
beschäftigt, mag nach den gegenwärtigen Lohnsätzen etwa 5 bis 6 
Millionen Mark jährlich bezahlen, und der Bestand an Maschinen 
und sonstigem Inventar soll einen Friedenswert von ca. 200 000 M., 
also einen gegenwärtigen Tageswert von etwa 3 Millionen besitzen. 
Die hierauf entfallende Vermögenshaftsteuer würde jährlich 18 000 M. 
betragen, eine Summe, die gegenüber den Ausgaben für Löhne und 
sonstige Zwecke (5 bis 6 Millionen) überhaupt nicht ins Gewicht 
fällt. Man bedenke aber, daß allein in diesem einen Fall für den 
Staat ein steuerbarer Wert von 3 Millionen aufgedeckt ist, der 
bisher ganz unberücksichtigt geblieben ist. 
Ferner ist in Rechnung zu setzen, welche ungeheueren Ver 
mögenswerte der Staat zur Haftung für seine Schuldenlast in den 
bebauten Grundstücken finden wird. Auch hier sei ein Beispiel 
erlaubt: Wir gehen aus von einem Gebäude, dessen Bauwert vor 
dem Kriege 100 000 M., heute 500 000 M. betragen soll. Die 
Vermögenshaftsteuer würde sich also auf 3000 M. belaufen. Die 
einzelnen Wohnungen haben vor dem Kriege etwa 800 M., jetzt 
vielleicht 1300 M. Miete erbracht. Nun mag es dem Hausbesitzer 
erlaubt sein, wenigstens die Vermögenshaftsteuer auf die einzelnen 
Wohnungen, deren 12 als vorhanden angenommen werden, mit je 
250 M. aufzuschlagen. Eine solche Belastung würde keine Unge 
rechtigkeit bedeuten, denn der wirkliche Mietswert würde auch hier
	        
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