Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

bei  noch  nicht  erreicht  sein,  wohl  aber  würden  sich  sowohl  für  den
Staat  wie  für  den  Hausbesitzer  erhebliche  Vorteile  ergeben.
Zu  lehrreichen  Schlüssen  gelangt  man  auch,  wenn  man  sich
fragt,  welche  Bedeutung  die  vorgeschlagene  Vermögenshaststeuer  z.  B.
bei  unbebauten  Grundstücken,  die  also  kein  Erträgnis  bringen,  besitzt.
Angenommen,  es  handle  sich  um  ein  solches  Grundstück  in  der  Nähe
einer  Großstadt,  das  einen  Tageswert  von  500  000  M.  darstellt,
aber  nur  als  Wiesenland  für  5000  M.  verpachtet  ist  und  also
1  Prozent  trägt.  Die  Vermögenshaftsteuer  würde  jährlich  3000  M.
erfordern,  eine  scheinbare  Härte,  über  die  aber  der  Grundbesitzer
nicht  klagen  darf,  denn  er  hat  das  Grundstück  nicht  um  der  Verzinsung ­
  willen,  sondern  zu  Spekulationszwecken  erworben.
Außerordentlich  wohltätige  Wirkungen  wird  die  Vermögenshaftsteuer ­
  eben  infolge  der  geringen  Belastung,  die  sie  mit  sich  bringt,
auch  in  bezug  aus  die  Gefahr  einer  Verschiebung  deutschen  Kapitals
in  das  Ausland  ausüben.  Nach  Einführung  der  Steuer  wird
niemand  daran  denken,  aus  steuerlichen  Gründen  sein  Vermögen  im
Ausland  zu  verbergen!  Im  Gegenteil  ist  zu  erwarten,  daß  diejenigen, ­
  die  es  bisher  gemacht  haben,  nunmehr  ihr  Kapital  zurückholen. ­
  Und  der  Staat  sollte  geradezu  Prämien  aussetzen  aus  solche
Handlungsweise,  indem  er  vielleicht  zurückwanderndem  Kapital  eine
gewisse  Steuerfreiheit  zubilligt.  Der  Vorteil  für  die  ganze  Volkswirtschaft ­
  liegt  auf  der  Hand.  Andererseits  hat  der  Staat  nicht
das  geringste  Interesse  daran,  den  Verkauf  wertvoller  Luxusgüter,
z.  B.  wertvoller  Brillanten  usw.,  zu  erschweren  oder  zu  verbieten.
Es  kann  der  deutschen  Volkswirtschaft  nur  damit  gedient  sein,  wenn
totes  Kapital  abwandert,  dafür  flüssiges  Kapital'  als  Blutzuwachs
den  Lebensstrom  unserer  einheimischen  Wirtschaft  verstärkt.
Es  liegt  also  ans  der  Hand,  daß  aller  Voraussicht  nach  die
Vermögenshaftsteuer  dem  Staate  außerordentlich  hohe  Einnahmen
bringen  würde.  Sie  ist  einfach  und  bequem  zu  berechnen  und  zu
erheben,  wird  also  gegenüber  den  derzeitigen  Steuern  nur  sehr
geringe  Verwaltungskosten  verursachen;  was  aber  ganz  besonders
auf  ihre  starke  Ergiebigkeit  hoffen  läßt,  ist  der  Umstand,  daß  eben
infolge  ihrer  nur  geringen  Höhe  der  Anreiz  zu  Steuerhinterziehungen
fast  garnicht  mehr  vorhanden  ist;  es  sei  hier  aus  die  entsprechenden ­
  obigen  Ausführungen  und  Beispiele  verwiesen.  Die
Ergiebigkeit  der  Vermögenshaftfteuer  ist  also  schon  bei  Zugrunde ­
            
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