Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

einzelnen  Steuerpflichtigen  und  kann  also  in  dieser  Hinsicht  vielleicht
als  eine  Vermögenssteuer  bezeichnet  werden,  aber  durch  die  Art  der
Zahlung  muß  sie,  wie  oben  dargelegt,  doch  in  die  Klasse  der  E>nkonimensteuer
  gerechnet  werden.
Ein  weiterer  Einwand  wäre  vielleicht  der  der  Ungerechtigkeit
der  Vermögenshaststeuer.  Es  muß  hier  zur  Widerlegung  dessen
wieder  das  obige  Beispiel  von  dem  Manne  herangezogen  werden,
der  bei  einem  Kapitalwert  von  100  000  M.,  den  seine  Fünf-Zimmer-Einrichtung
  darstellt,  ein  Zimmer  int  Werte  von  20  000  M.  verkaufen ­
  muß,  um  in  den  Stand  gesetzt  zu  werden,  die  jährliche  Vermögenshaftsteuer
  zu  entrichten,  die  er  sonst,  ohne  diesen  Verkauf,
nicht  bezahlen  könnte.  Manchen  Beurteilern  scheint  hierin  vielleicht
eine  Ungleichmäßigkeit,  eine  Härte  zu  liegen,  das  ist  es  aber  keineswegs, ­
  denn  wenn  ein  Vermögensgegenstand,  z.  B.  eine  kostspielige
Wohnungseinrichtung  oder  ein  Diamant  keine  Erträgnisse  bringt,
so  muß  der  betreffende  Besitzer  die  Vermögenshaftsteuer  eben  aus
seinem  sonstigen  Einkommen  entrichten.  Ist  er  hierzu  außerstande,
so  hat  er  eben  wirtschaftlich  und  moralisch  kein  Recht,  die  kostbaren
Gegenstände  zu  behalten;  er  muß  einen  Teil  davon  verkaufen  und
das  Geld  zinsbringend  anlegen,  um  auf  diese  Weise  für  den  Rest
die  Vermögenshaststeuer  zahlen  zu  können.  Eine  unbillige  Härte  ist
das  durchaus  nicht,  im  Gegenteil:  Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  sich
aus  einem  solchen  Zwang  sowohl  in  wirtschaftlicher  Beziehung  wie
auf  dem  Gebiete  der  Volkspädagogik  die  größten  und  segensreichsten
Vorteile  ergeben.  Ebensowenig  ist  es  unbillig,  zu  verlangen,  daß
z.  B.  der  Besitzer  eines  Brillantringes  im  Werte  von  100  000  M.
hierfür  eine  jährliche  Vermögenshaftsteuer  von  600  M.  entrichtet.
Dem  übertriebenen  Luxus  der  Gegenwart  würde  hier  eine  sehr
wünschenswerte  und  wirksame  Schranke  gesetzt  werden.
Soweit  die  zur  Hauptsache  möglichen  Einwände  und  ihre
Widerlegung  *).  Was  im  besonderen  noch  den  Haupteinwand,  die
*)  Vielleicht  wird  man  auch  sagen,  daß  die  vorgeschlagene  Selbsteinschätzung ­
  zur  Vermögenshaftsteuer  zur  Bekanntgabe  außerordentlich  hoher
Wertangaben  führt,  und  daß  hierdurch  die  Entente  sich  veranlaßt  sehen
könnte,  einen  neuen  Druck  auf  Deutschland  auszuüben.  Dieser  Einwand  ist
hinfällig,  denn  eS  handelt  sich  um  Jnflationswertangaben,  welche  im  Grunde
nur  für  das  Inland  Bedeutung  haben.  Außerdem  können  die  Hauptwerte
für  Grundstücke,  Häuser  usw.  kein  Objekt  für  die  Begehrlichkeit  der  Gegner
            
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