Full text : Der Zucker im Kriege

78

zuweisen  ist,  und  welche  Mengen  den  Bäckereien,  Konditoreien,  Gasthäusern ­
  und  Apotheken  zur  Verfügung  zu  stellen  sind.  Daneben
können  die  Kommunalverbände  besondere  Rücklagen  für  die  Zwecke
der  Obstverwertung,  für  die  Ausgabe  höherer  Anteile  an  Kinder  und
Kranke  und  für  besondere  Notfälle  bilden.  Bei  dieser»  Regelung
wurde  die  Wahrnehmung  gemacht,  daß  vielfach  der  der  Bevölkerung
gewährte  Zuckeranteil  nicht  in  Einklang  stand  mit  der  den  vom  Kommunalverbande
  zu  versorgenden  Betrieben  zugewiesenen  Menge;  insbesondere ­
  .gab  der  Unterschied  der  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden ­
  zwischen  450  und  1000  Gramm  schwankenden  Monatskopfmenge ­
  Anlaß  zu  Beschwerden  über  eine  angeblich  ungleichmäßige
Behandlung  der  Kommunalverbände.  Für  die  Regelung  des  Zuckerverbrauches ­
  im  Betriebsjahre  1910/17  wurde  daher  bei  der  Zuweisung
des  Bedarfsanteils  der  Kommunalverbände  dieser  Anteil  getrennt
für  den  Verbrauch  der  bürgerlichen  Bevölkerung  und  für  die  zur
Versorgung  der  vom  Kommunalverbande  zu  beliefernden  Zucker
verarbeitenden  Betriebe  festgesetzt.  Außer  den  Apotbeken,  Gasthäusern, ­
  Bäckereien  und  Konditoreien  sind  im  Betriebsjahre  1916/17
ferner  diejenigen  anderen  Betriebe  der  Lebensmittelgewerbe  im  Bezirke
eines  Kommunalverbandes  von  diesem  mit  Zucker  zu  versorgen,
die  ihre  Erzeugnisse  in  der  Hauptsache  zum  Verbrauche  innerhalb ­
  des  Kommunalverbandes  an  Verbraucher  oder  an  Kleinhändler
absetzen.  Zum  Verbrauche  der  bürgerlichen  Bevölkerung  wird"  seit
Beginn  des  Betriebsjahres  1916/17  eine  Menge  von  800  Gramm  für
den  Kops  der  Bevölkerung  überwiesen,  während  die  Zulage  für  die
Versorgung  gewerblicher  Betriebe  im  November  und  Dezember  mit
200  Gramm,  später  nach  Maßgabe  der  Bevölkerungsdichte  und
Berufsgliederung  unterschiedlich  mit  50,  100  oder  150  Gramm  bemessen ­
  wurde.  Eine  Rundfrage  der  Reichszuckerstelle  im  Juli  1916
gab  über  die  Höhe  der  Monatskopfmengen  in  den  einzelnen  Kommunalverbänden ­
  folgendes  Bild:
Monatskopfmengen  im  Juli  1916.
weniger  als  600  g  irrt  Monat  verteilten  3,28%  der  Kommunalverbande

601—700  g  „

„

3,63  %

701—750  g  „

24,56%  „

.751—800  g  „

7,71  %  ..

801—850  g  „

„

8,25  A

851—900  g  „

30,59  %  „

901  —950  g  „

3,63%  „

über  951  g  „

„

„

48,35,%  „
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.