Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Einstandspreise  bei  Rindern  11  bis  30  v.  H.,  Kälbern  13  bis  35  v.  H-,
Schafen  12  bis  21  v.  H.  und  Schweinen  4  bis  9  v.  H.  gutgeschrieben
zu  werden..  Dabei  ist  es  ein  Fehler  mancher  Städte,  für  Wurstgut
nichts  gutzuschreiben,  also  das  Fleisch  zu  verteuern,  um  daun  auffällig
billige  Wurst  abzugeben.
Als  Zuschläge  fcnmuen  die  Generalunkosten  der  Verteilungszentrale
  in  Frage.  Diese  können  zunächst  in  ganz  geringen  Spesen
für  Bürohaltung,  Besoldung  von  Verteilnngsbeamtcn,  Fleischkartendruck, ­
  Bekanntinachungskosten  und  dergl.  bestehen.  Anderseits  ist
cs  nicht  unangemessen,  die  Generalunkosten  für  die  Haltung  von
Kühlhäusern  und  Gefrierräunien  sowie  von  Fleischrücklagen  für  Notstandszeiten ­
  hier  einzurechnen.  Im  allgemeinen  werden  insgesamt
hierfür  3  6is  6  für  ein  Pfnnd  nicht  überschritten.
Völlig  unangemessen  würde  es  dagegen  sein,  Neingewinne  einzurechnen, ­
  selbst  wenn  diese  auf  anderem  Wege  der  Volksernährung
zugeführt  würden.  Wenn  z.  B.,  wie  es  geschehen  ist,  die  Abgabe  von
Gemüsekonserven  unter  Einstandspreis  aus  das  Fleisch  geschlagen
wird,  dann  hört  jede  durchsichtige  und  vergleichbare  Veranschlagung
des  Fleischpreises  auf.
Wenn  nach  alledem  der  Kommunaloerband  den  Preis  errechnet
hat,  zu  dem  er  in  der  Lage  ist,  das  Frischfleisch  au  die  Ladenfleischer
(Fleischverkäufer)  abzugeben,  dann  setzt  die  Preispolitik  für
d  e  n  K  l  e  i  n  h  a  n  d  e  l  ein.
Der  Kleinhandel  muß  heute,  wo  ihm  üblicher  Weise  nur  der
reine  Fleischverkauf  verbleibt,  noch  mit  folgenden  Kosten  rechnen:
Zunächst  hat  er  den  sogenannten  „Hauverlust"  zu  tragen,  der
darin  besteht,  das;  beim  Auswiegen  des  Fleisches,  insbesondere  der
Knochcnbeigabe,  Gewichtsverluste  unvermeidlich  sind,  zumal  übrigbleibende ­
  Knochen,  so  gern  sie  als  Suppenknochen  gekauft  werden,
nur  zu  Höchstpreisen  abzusetzen  sind,  die  weit  unter  dem  Fleischpreise
stehen.  Der  Hauverlust  ist  um  so  höher,  je  magerer  ein  Tier  ist.
Hieraus  erklärt  sich,  daß  mancherorts  8  v.  H.  Hauvcrlust  als
Mindestmaß  gcfordct'  werden,  während  andere  Städte,  insbesondere
wenn  sie  3  v.  H.  Schwundverlust  ans  das  Warmgewicht  geben,  mit
4  v.  H.  Hauverlust  auskommen.
Weiter  muß  der  Fleischverkäufer  die  allgemeinen  Unkosten ­
  seines  Ladens  bezahlen,  die  insbesondere  Miete,  Personal,
Inventar,  Steuern,  Licht,  Heizung  u.  a.  m.  umfassen.  Sehr  eingehende ­
  Berechnungen  der  Reichsfleischstelle  haben  ergeben,  daß  diese
Unkosten  in  Abhängigkeit  vom  Umsätze  stehen  und  bei  der  Normalration
  von  250  g  auf  den  Kopf  und  die  Woche  bis  zu  18  bei  der
            
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