Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Form  and  Inhalt  der  Ertragsbilanz.

Gewinnverteilungsvorschlag  der  Aktiengesellschaften  Posten,  die
wirtschaftlich  Unkosten  der  Unternehmung  sind,  z.  B.  die  festen  J
Tantiemebezüge  des  Vorstandes,  notwendige  Abschreibungenvielfach ­
  findet  man  Ausdrücke  wie  Bruttoüberschüsse,  Betriebsüberschüsse, ­
  Reinertrag  u.  ä.,  Bezeichnungen,  die  besonders
für  Gewinnbeteiligungsverträge,  Rückkaufsberechnungen  von
Eisenbahnen,  Elektrizitätswerken  usw.  große  Bedeutung  erlangen ­
  können  und  wegen  unklarer  Formulierung  der  Vertragsbestimmungen ­
  häufig  Gegenstand  eines  Prozesses  werden.  Der
Betriebsüberschuß  oder  Betriebsgewinn  ist  ein  Teil  des  Jahresgewinns. ­
  Der  Reinertrag  des  Betriebes,  d.  i.  der  Überschuß
der  Betriebseinnahmen  über  die  Betriebsausgaben  für  Unterhaltung, ­
  Verwaltung,  Betriebsunkosten,  wozu  man  auch  die
natürlichen  Abschreibungen  für  Abnutzung  der  BetriebsanlageD
und  Betriebsmittel  rechnen  muß.  Der  Betriebsüberschuß  zuzüglich ­
  sonstiger  Gewinneinnahmen,  z.  B.  aus  Effektenbesitz,
Kapitalzinsen,  Grundstückverkauf  usw.  geben  den  Jahresgewinn.
  Unter  Bruttoüberschuß  versteht  man  gewöhnlich  deO
Überschuß  der  Betriebseinnahmen  über  die  Betriebsausgaben
ohne  Berücksichtigung  der  Abschreibungen.  Die  Terminologi®
ist  keineswegs  feststehend,  weshalb  es  sich  empfiehlt,  den  Begriß
„Betriebsüberschuß“  vertraglich  genau  zu  bestimmen  1 ).
Durch  eine  kleine  Änderung  der  üblichen  Abschlußmethode
kann  das  Gewinn-  und  Verlustkonto  der  Aktiengesellschaften
das  werden,  was  es  sein  soll:  eine  Analyse  des  Jahresgewinns
oder  Jahresverlusts.  Läßt  man  den  Gewinnvortrag  aus  dieser
Rechnung  fort,  stellt  ihn  als  selbständigen  Bilanzposten  wi®
jede  andere  Reserve  ein  (Gewinnvortragskonto),  dann  zeigt  di®
Ertragsbilanz  in  ihrem  Saldo  das  Jahresergebnis.
Die  meisten  Aktiengesellschaften  führen  alljährlich  zwei
Gewinn-  und  Verlustkonten;  das  erste  wird  bei  Beginn  des
Bilanzjahres  eröffnet  und  dient  dem  Vortrag  des  noch  unverteilten
  Reingewinns  aus  dem  Vorjahr.  Das  zweite,  das  Geschäftsjahr ­
  abschließende  Gewinn-  und  Verlustkonto,  beginnt  mit  dein
Gewinnvortrag,  übernimmt  die  Gewinne  und  Verluste  am  End®
des  Jahres.  Zweckmäßiger  erscheint  die  Verbuchung  des  un-!)
  Vgl.  meinen  Aufsatz  „Gewinnbeteiligung  an  Erwerbsunternehmungen“,
  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und  Handelspraxis,  1915-
            
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