Indus triebilanzen.
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1915 1913
Umsatz 1 ) etwa 150 Mill. = 100 % 25 Mill. = 100 %
Arbeitslöhne 8,379 = 5,58 % 2,328 = 9,31 %
Ueneralkosten 1,77 = 1,18 % 1,1398 = 4,56 %
Bilanz-Abschreibungen 1,016 = 0,68 % 1,6075 == 6,43 %
Brutto-Fabrikationsgewinn 13,119 = 8,75 % 3,8221 = 15,29 %
Jahresreingewinn 13,037 = 8,69 % 3,6517 — 14,61 %
Die Arbeitsintensität und die Produktionsfähigkeit der An
lagen sind gewaltig gestiegen und damit die Wirtschaftlichkeit
der Fabrikation.
b) Die finanzielle Verfassung der Unternehmung ist außer
ordentlich günstig. Das Bankguthaben betrug Ende 1912 rund
4,5 Milk, Ende Mai 1913 8 Mill., Ende 1913 3,1 Mill., Ende Mai
1914 5 Mill. Für Kriegsanleihen als dauernde Kapitalanlagen
und zur Deckung der Kriegsgewinnsteuer wurden 1915 ins
gesamt 26% Mill. M. gezeichnet; der Gewinnvortrag aus 1914
von 1,5 Mill. M. wurde auf 6,4 Mill. aus 1915 erhöht. Die Kapital-
orhöhung um 16% Mill. erbrachte einen ungefähr gleichen Be
trag an neuen Betriebsmitteln. Die Aktien wurden zu 100 %
begeben. Wenn man dem Aktionär mit Rücksicht auf das Risiko
der Unternehmung eine 7 proz. Kapitalverzinsung zubilligt, wäre
bei einer Dividende von 35 % der Begebungskurs etwa 500 %
angemessen gewesen. Das Bezugsrecht hatte einen theoretischen
Wert von 200 %.
Im folgenden (fünften) Beispiel werden die Wirkungen der
Rückstellungspolitik einer A.-G. gezeigt. Aus Tabelle I ist das
Ansteigen des eigenen Kapitals bei unverändertem Aktienkapital
>n dem Ansteigen des Bilanzwertes einer Aktie von 159 % auf
353,9 %, das Sinken der fremden Kapitalien von 7,3 auf das
vierfache der eigenen Mittel ersichtlich. Die Tabelle II ver
anschaulicht die Rückstellungspolitik durch das Verhältnis der
jährlichen Rücklagen zum Reingewinn.
1 ) Die Umsatzzahlen der Kriegsjahre, insbesondere 1916 und 1917,
auch jene der Nachkriegszeit, täuschen insofern, als in ihnen die enorm
gesteigerten Material- und Arbeitskosten enthalten sind; sie können mit
den Ziffern der Friedensjahre nicht verglichen werden; man muß die Mengen
der Produktion zum Vergleich heranziehen.
Lettner, Baohbaltong and Bdanzfcande, XI., 6. urT. Aufl. 16