Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bankbilanzen.

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Aktiva.

Schema  seit  1912.

Passiva

3.  Guthaben  bei  Noten-  und  Abrechnungs-
  (Clearing-  )banken.
4.  Wechsel  u.  unverzinsliche  Schatzanweisungen; ­

a)  Wechsel  (mit  Ausschluß  von
b,  c  und  d)  und  unverzinsliche
Schatzanweisungen  des  Reichs
und  der  Bundesstaaten;
b)  eigene  Akzepte;
c)  eigene  Ziehungen;
d)  Solawechsel  der  Kunden  an
die  Order  der  Bank;
5.  Nostroguthaben  bei  Banken  und
Bankfirmen.
6.  Reports  und  Lombards  gegen
börsengängige  Wertpapiere.
7.  Vorschüsse  aut  Waren  undWaren-Verschiffungen,
  davon  am
Bilanztage  gedeckt:
a)  durch  Waren,  Fracht-  oder
Lagerscheine;
b)  durch  andere  Sicherheiten.
8.  Eigene  Wertpapiere:
a)  Anleihen  und  verzinsliche
Schatzanweisungen  des  Reichs
und  der  Bundesstaaten;
b)  sonstige  bei  der  Reichsbank
und  anderen  Zentralnotenbanken ­
  beleihbare  Wertpapiere;
c)  sonstige  börsengängige  Wertpapiere. ­

d)  sonstige  Wertpapiere.
9.  Konsortialbeteiligungen.
10.  Dauernde  Beteiligungen  bei  anderen ­
  Banken  und  Bankfirmen.
11.  Debitoren  in  laufender  Rechnung: ­

a)  gedeckte;
b)  ungedeckte.
12.  Bankgebäude.
13.  Sonstige  Immobilien.
14.  Sonstige  Aktiva.
Außerdem:  Aval-  und  Bürgschaftsdebitoren
  (vor  der  Linie).
Leitner,  BuehhaUung  «sd  EiloDxkmtde,

3.  Kreditoren;
a)  Nostro-Verpflichtungen;
b)  seitens  der  Kundschaft  bei
Dritten  benutzte  Kredite;
c)  Guthaben  deutscher  Banken
und  Bankfirmen;
d)  Einlagen  auf  provisionsfreier
Rechnung:
I.  innerhalb  7  Tagen  fällig;
II.  darüber  hinaus  bis  zu  drei
Monaten  fällig;
III.  nach  drei  Monaten  fällig;
c)  sonstige  Kreditoren:
I.  innerhalb  7  Tagen  fällig;
II.  darüber  hinaus  bis  zu  drei
Monaten  fällig;
111.  nach  drei  Monaten  fällig.
4.  Akzepte  und  Schecks:
a)  Akzepte;
b)  noch  nicht  eingelöste  Schecks,
5.  Sonstige  Passiva.
Außerdem:  Aval-  und  Bürgschafts-Verpflichtungen
  (vor  der  Linie);
eigene  Ziehungen  (vor  der  Linie),
davon  für  Rechnung  Dritter;
weiterbegebene  Solawechsel  der
Kunden  an  die  Order  der  Bank
(vor  der  Linie).

6-u.  7.  Aufl.  iS
            
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