Full text : Aktive Währungspolitik

Der  sogenannte  Wert  und  die  Währungspolitik.

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Verständlich  ist  es,  wenn  man  bei  solchem  Glauben  eine  besondere
Währungspolitik  kaum  für  nötig  hält.  Erscheint  denn  nicht  auch  jedes  aktive
Eingreifen  des  Staates  von  vornherein  als  überflüssig  und  hoffnungslos?
Ist  der  Wert  (einerlei  was  darunter  gedacht  ist)  einmal  als  das  Wesentliche
am  Gelde  angesehen  und  rechnet  man  diesen  sogen.  Wert  zu  den  Eigenschaften ­
  des  Goldes,  etwa  wie  das  Gewicht  zu  den  Eigenschaften  des
Eisens  gezählt  wird,  so  ist  mit  dem  Prägen  der  Münzen,  mit  der  Bestimmung
ihres  Gewichtes  die  Rolle  des  Staates  im  Geldwesen  erschöpft  und  erledigt.
Wie  der  Staat  das  Gewicht  des  Goldes  nicht  beeinflussen  kann  (spezif.
Gewicht  19,33),  so  kann  er  auch  seinen  Wert  nicht  verändern,  wenn  der
Wert  wie  das  Gewicht  eine  Eigenschaft  des  Stoffes  ist.
Und  tatsächlich  hat  sich  auch  die  Tätigkeit  des  Staates  überall  auf  das
Abwägen  und  prägen  der  Münzen  beschränkt.
Die  Wage,  das  ist  der  ganze  Verwaltungsapparat  des
Staates  für  die  weitaus  wichtigste  aller  staatlichen  Verkehrseknrichtungen.

Man  wird  vielleicht  hier  einwenden,  daß  der  Staat  die  Notenbanken,
in  Deutschland  die  Reichsbank,  mit  der  eigentlichen  Verwaltung  des  Geldes
beauftragt.  Aber  worauf  könnte  sich  noch  solche  Verwaltung  beziehen,  wenn
das  Wesentliche  am  Gelde,  der  sogen.  Wert,  als  Eigenschaft  des  Goldes
der  Beeinflussung  durch  den  Menschen  ja  von  vornherein  entzogen  ist?  Die
Reichsbank  teilt  die  allgemeine  Ansicht,  es  stecke  im  Gold  eine  Eigenschaft,
die  man  Wert  nennt,  und  die  das  Wesentliche  des  Geldes  ausmacht,-  und
was  könnte  sie  da  an  dieser  Eigenschaft  verwalten?  Zwar  existiert  ein
Verwaltungsrat  der  Reichsbank,  mit  Räten,  Direktoren  und  einem  Präsidenten,
und  man  spricht  auch  von  einer  Währungspolitik  der  Reichsbank.  Aber
diese  Verwaltung  hat  nur  ein  Ziel,  die  Sicherheit,  d.  h.  Einlösbarkekt  der
Banknoten.  Sind  die  Banknoten  genügend  mit  Gold  gedeckt,  so  lebt  die
Bankverwaltung  sorglos.  Zu  den  Waren  und  ihren  preisen  unterhält  die
Reichsbank  ebensowenig  Beziehungen  wie  der  Staat.  Der  ganze  staatliche
Verwaltungsapparat  des  Geldes,  die  Münze  und  die  Reichsbank,  kennt
keine  Warenpreise,-  ihm  sind  die  Beziehungen  des  von  ihm  besiegelten  Geldes
zu  den  Waren  völlig  gleichgültig,  und  wir  wüßten  keine  aktive  Handlung
dieses  Verwaltungsapparates  zu  nennen,  die  sich  mit  Bewußtsein  auf  die
Warenpreise  richtete.  Nicht  eine!  Staat  und  Rekchsbank  sind  in  dieser
Beziehung  vollkommen  von  der  Wertfiktion  beherrscht.
Der  Reichsbankpräsident  Koch  gab  eine  Sammlung  der  sich  auf  das  Geldwesen  beziehenden
deutschen  Gesetze  heraus,  begleitete  sie  mit  Kommentaren  und  einer  Einleitung  —  und  in  dem
ganzen  ansehnlichen  Buche  kommen  die  Worte  Preis  und  Ware  überhaupt  nicht  vor.
Dieser  von  Staat,  und  Volk  geteilte  und  fast  noch  unerschütterte ­
  Wertglaube  hat  für  die  öffentliche  Verwaltung  des
Geldes  den  Vorteil,  daß  alle  wirtschaftlichen  Katastrophen,
die  aus  den  Veränderungen  in  dem  Tauschverhältnis  zwischen
Geld  und  Waren  hervorgehen,  allen  möglichen  Umständen,
nur  nicht  dem  Geld  und  seiner  Verwaltung  zugeschrieben
werden  können.  Mit  Hilfe  der  Goldwage  beweist  die  Reichs ­
            
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