Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Seitenzahlen  in  Kursivschrift  beziehen  sich  auf  die  Kriegsabgabe  1919.  535

Bestandteile  von  Grundstücken,  Vermögensbegriff ­
  83.
Bestrafung  bei  wissentlich  unrichtigen  oder
unvollständigen  Angaben  des  Abgabepflichtigen ­
  283,  285,  287,  289.
Betrag  der  Abgabe  251,  355.
Betriebseinstellung,  Stundung  der  VZA.
zur  Vermeidung  der  274,  276.
Betriebskosten,  abzugsfähige,  vom  Geschäftsgewinn ­
  372,  383.
Betriebsstätte  im  Inland,  Voraussetzung
für  die  Abgabepflicht  ausländischer  Gesellschaften ­
  424,  425;  bei  stehenden  Gewerben ­
  63.
Betriebsvermögen,  Begriff  86;  von  Erwerbsgesellschaften, ­
  Zurechnung  an  die
Teilhaber  78;  Feststellung  bei  regelmäßigen ­
  jährlichen  Abschlüssen  177;  gemeiner ­
  Wert  138;  inländisches,  Abgabepflicht
  vom  Zuwachs  51,  63;  ausländisches, ­
  Hinzurechnung  von  in  solchem
angelegten  Beträgen  zum  Endvermögen
219,  230,  zu  solchem  gehörige  ins  Inland ­
  verbrachte  Gegenstände  190,  209,
Vermögensbeträge  aus  der  Veräußerung ­
  von  solchem,  Abzug  vom  Endvermögen ­
  190,  209,  Wertminderung  220,
242.
Bewertungseinheit  bei  Feststellung  des
Anfangsvermögens  127.
Bewertungsgrundsätze  bei  Feststellung  des
Anfangsvermögens  127.
Bewertungskonto  421.
Bewertungsvorschriften,  besondere,  für
einzelne  Arten  von  Vermögensgegenständen
  139.
Bezüge,  Abzug  vom  Vermögen  des  Belasteten ­
  107;  aus  einem  früheren  Dienstoder ­
  Arbeitsverhältnis  kein  steuerbares
Kapitalvermögen  103;  wiederkehrende,
Kapitalwert  99,  102.
Bilanzaufstellung  von  Gesellschaften,  Unterlassung ­
  377.
Bilanzen,  Nachprüfung  378.
Bilanzgewinn  von  Gesellschaften  375.
Bilanzwert,  Begriff  379.
Börsenkurs,  Wertpapiere  mit  solchem,
Ansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  162;  Wertpapiere  ohne
solchen,  Ansatz  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  163.
Brennereien  auf  Landgütern,  Bewertung
bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens
130.
Bühnenwerke,  Ansatz  von  Urheberrechten
bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens
162.
Bundesstaaten,  verschiedene,  Steuer  von
Teilen  des  Einkommens  322.

Bundesstaatliche  Einkommensteuerveranlagung, ­
  Ausscheidung  des  auf  den  inländischen ­
  Geschäftsbetrieb  entfallenden
Teils  426.
Bürgerliche  Ehrenrechte,  Verlust  bei  Absicht ­
  der  Hinterziehung  der  VZA.  287,
288.
Bürgerliches  Gesetzbuch,  Bestimmungen
über  „Bestandteile"  83;  Bestimmungen
über  „Zubehör"  84.
Bürgschaftsverpflichtungen,  vom  Vermögen ­
  nicht  abzugsfähtg  108.

Dauernde  Trennung  der  Ehegatten,  Hindernis ­
  für  die  Zusammenrechnung  der
Vermögen  76.
Dauernder  Aufenthalt  von  Ausländern
im  Deutschen  Reich,  Aufgabe  desselben
182,186;  Voraussetzung  für  die  Abgabepflicht ­
  51,  62.
Deutsche  Reichsangehörige,  Abgabepflicht
51,54;  Reichsangehörigkeit,  Verlust  der,
nach  dem  1.  Aug.  1914,  Abgabepflicht
51,  66.
Dienstaufwand  der  Offiziere  und  oberen
Atilitärbeamten,  Abzug  vom  Diensteinkommeu
  345,  346.
Dieusteinkommen  der  Offiziere  und  oberen
Ntilitärbeamten,  Berücksichtigung  bei
Feststellung  des  Kriegseinkommens  345,
346.
Dienstlicher  Wohnsitz  von  Reichs-u.  Staatsbeamten ­
  tm  Auslande,  Äbgabepflicht
51,  60.
Dingliche  Schulden,  Abzug  vom  Vermögen ­
  105.
Direkte  Steuern,  Begriff  38.
Doppelbesteuerung,  Vermeidung  415.
Doppelte  Veranlagung  von  Ausländern
187.
Durchschnittlicher  früherer  Geschäftsgewinn ­
  als  Friedensgewinn  372.
Durchschnittliches  Einkommen  als  Frtedenseinkommen
  324,  330.

Edelmetalle,  Hinzurechnung  der  Anschaffungskosten ­
  zum  Endvermögen  219,231.
Edelsteine,  Hinzurechnung  der  Anschaffungskosten ­
  zum  Endvermögen  219,231.
Ehefrau  des  Abgabepflichtigen,  Zeichnung
von  Reichskriegsanleihe  277,  280.
Ehegatte,  überlebender,  Feststellung  des
Anfangsvermögens  111;  Zuwachs  von
Anteilen  der  Abkömmlinge  am  Gesamtgut ­
  190,  198;  als  Gesellschafter  356,
359;  Zusammenrechnung  der  Einkommen ­
  352,  354,  der  Schulden  108,  der
Vermögen  76.
            
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