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jenigen Dinge, die der Beteiligte allein übersehen und be
urteilen kann, selbst entscheidet und daher den fort
währenden inneren Umbau der Wirtschaft
in der Zelle selbst besorgt. Der Schuster urteilt
in seiner Zunft über Schusterangelegenheiten, die nur er ver
steht, der chemische Erzeuger über chemische Angelegenheiten,
die nur ihm bekannt sind und mit seinem Wohl und Wehe
zusammenhängen. Die ständische Wirtschaft ist nach dem Grund
sätze „Gleichheit unter Gleichen" gebaut und hat
damit demjenigen Baugesetz, das aus dem Wesen und der
Urkraft alles gesellschaftlichen Werdens, dem geistigen Leben,
entspringt, Genüge getan.
Dennoch wohnt auch der ständischen Wirtschaft eine ge
wisse Gefahr inne, die Gefahr der Erstarrung ihrer Ordnungen.
Wenn jene oben geschilderte Beweglichkeit im Innern wie nach
außen hin so gehemmt wird, daß die wirtschaftlichen Tätigkeiten
mehr festgelegt werden, als der Entwicklung der geistig
sittlichen Ziele, denen die Wirtschaft dient, nicht entspricht;
und wenn das geistig-sittliche Leben derart nachläßt, daß dauern
der Organ-Eigennutz (Verbands-Eigennutz) die Eingliederung
nach oben und unten zerstört; dann geht die Beweglichkeit
der Ziele über die Beweglichkeit der Mittel hinaus, dann ob
siegt das Mittel über das Ziel und es entsteht ein ähnliches Un
vermögen der Wirtschaft, ihren Zielen zu dienen wie in der
Planwirtschaft. Die Folge ist eine Rebellion der geistigen Welt
gegen die Welt der Mittel, welche unzeitgemäße (nicht mehr
zielgemäße) Bindungen aufweist. Renaissance und Humanis
mus mit ihrem Frühkapitalismus sind Beispiele dafür.
4. Die frei geregelte wirtschaft oder der gemäßigte
Kapitalismus.
Es ist denkbar, daß die ständisch-genossenschaftlichen Bin
dungen sich im Innern wie im Verhältnis zueinander so sehr