32
jenigen Dinge, die der Beteiligte allein übersehen und beurteilen
kann, selbst entscheidet und daher den fortwährenden
inneren Umbau der Wirtschaft
in der Zelle selbst besorgt. Der Schuster urteilt
in seiner Zunft über Schusterangelegenheiten, die nur er versteht,
der chemische Erzeuger über chemische Angelegenheiten,
die nur ihm bekannt sind und mit seinem Wohl und Wehe
zusammenhängen. Die ständische Wirtschaft ist nach dem Grundsätze
„Gleichheit unter Gleichen" gebaut und hat
damit demjenigen Baugesetz, das aus dem Wesen und der
Urkraft alles gesellschaftlichen Werdens, dem geistigen Leben,
entspringt, Genüge getan.
Dennoch wohnt auch der ständischen Wirtschaft eine gewisse
Gefahr inne, die Gefahr der Erstarrung ihrer Ordnungen.
Wenn jene oben geschilderte Beweglichkeit im Innern wie nach
außen hin so gehemmt wird, daß die wirtschaftlichen Tätigkeiten
mehr festgelegt werden, als der Entwicklung der geistigsittlichen
Ziele, denen die Wirtschaft dient, nicht entspricht;
und wenn das geistig-sittliche Leben derart nachläßt, daß dauernder
Organ-Eigennutz (Verbands-Eigennutz) die Eingliederung
nach oben und unten zerstört; dann geht die Beweglichkeit
der Ziele über die Beweglichkeit der Mittel hinaus, dann obsiegt
das Mittel über das Ziel und es entsteht ein ähnliches Unvermögen
der Wirtschaft, ihren Zielen zu dienen wie in der
Planwirtschaft. Die Folge ist eine Rebellion der geistigen Welt
gegen die Welt der Mittel, welche unzeitgemäße (nicht mehr
zielgemäße) Bindungen aufweist. Renaissance und Humanismus
mit ihrem Frühkapitalismus sind Beispiele dafür.
4. Die frei geregelte wirtschaft oder der gemäßigte
Kapitalismus.
Es ist denkbar, daß die ständisch-genossenschaftlichen Bindungen
sich im Innern wie im Verhältnis zueinander so sehr