Full text : Volkswirtschaftspolitik

Aufgaben  der  Volksunrtschastspolitik.  7
Zeit  und  dem  Bedürfnisse  der  jungen  Volkswirtschaften  entsprach ­
  im  16.,  17.  und  teilweise  noch  im  18.  Jahrhundert
eine  weitgehende  Beeinflussung  und  Leitung  des  Wirtschaftslebens ­
  durch  die  staatlichen  Behörden.  Die  neuere  Entwickelung ­
  mit  ihrem  regeren  und  reicher  gegliederten  Leben,  ihrem
wirksameren  Verkehr,  ihrer  besseren  Bildung  des  Volkes  in
allen  Schichten,  ihrem  Bedürfnisse  nach  größerer  Selbständigkeit ­
  und  Bewegungsfreiheit  der  einzelnen  hat  diese  Art  der
staatlichen  Betätigung  aufgeben  müssen.  Aber  nur  vorübergehend ­
  wurde  daraus  abgeleitet,  daß  die  volkswirtschaftspolitische ­
  Aufgabe  des  Staates  sich  in  der  Beseitigung  aller
Hindernisse  für  die  Betätigung  der  Bürger,  in  dem  Schutze
aller  berechtigten  Ansprüche  gegen  Beeinträchtigung  durch
andere  und  in  der  Abwehr  der  Angriffe  fremder  Staaten
erschöpfe.  Die  herrschende  Auffassung  weist  dem  Staate  eine
Fülle  wirtschaftspolitischer  Aufgaben  zu,  sowohl  in  der  Richtung ­
  einer  Beschränkung,  als  auch  in  der  einer  Erleichterung,
Förderung  und  Unterstützung  der  sonderwirtfchaftlicheu  Betätigung ­
  der  ihm  Nachgeordneten  öffentlichen  Körperschaften
und  der  ihm  angehörigen  Bürger  und  Gesellschaften.  Sie
spricht  ihm  ohne  weiteres  das  Recht  und  die  Pflicht  zu,  in
seiner  Eigenschaft  als  Wächter  des  öffentlichen  Wohles  überall
da  einzugreifen,  wo  durch  die  Betätigung  anderer  (Stellen
und  der  Einzelnen  den  öffentlichen  Bedürfnissen  nicht  Geniige
geschieht.  Sie  zieht  aber  auch  seiner  eigenen  wirtschaftlichen
Betätigung  keineswegs  enge  Grenzen.  Wirtschaftliche  Auf*
gaben,  die  aus  öffentlichen  Rücksichten  erfüllt  werden  müssen,
aber  von  anderen  Stellen  oder  den  nichtöffentlichen  Sonderwirtschaften ­
  nicht  erfüllt  werden  aus  Mangel  an  Mitteln  und
Kräften  oder  aus  Mangel  an  Bereitwilligkeit  oder  Verständnis,
oder  deren  Übernahme  durch  nichtöffentliche  Sonderwirtschaften ­
  die  dem  Staatsganzen  zweckdienlichste  Erfüllung  nicht
gewährleistet,  hat  nach  der  heutigen  Auffassung  der  Staat
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.