Full text : Volkswirtschaftspolitik

Handelspolitik.

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hängt  eng  zusammen  mit  der  Entwicklung  der  großstaatlichen
Grenzzollordnungen  an  Stelle  der  früheren  Grenzzölle  für
Teilgebiete  des  Landes  und  der  Binnenzölle.  Um  die  handelspolitische ­
  Bedeutung  der  Grenzzölle  zu  steigern,  hat  man
verschiedentlich  mehrere  Staaten  zu  einem  einheitlichen
Grenzzollwesen  zusammenzuschließen  gesucht.  In  mehreren
Fällen  ist  das  gelungen.  Von  neueren  derartigen  Vorgängen
ist  besonders  wichtig  die  Bildung  des  südafrikanischen  Zollvereins ­
  und  des  „Australischen  Bundes".
Die  Einfuhrzölle  kommen  für  die  Handelspolitik  sowohl
in  der  Form  der  Wertzölle  (abgestuft  nach  dem  Werte  der
Waren)  in  Betracht,  als  auch  in  der  Form  der  nach  sachlichen
Maßstäben  abgestuften  („spezifischen")  Zölle,  wie  Gewichts-,
Maß-,  Stückzölle.  Die  nach  sachlichen  Maßstäben  abgestuften
Zölle  sind  gegenwärtig  am  meisten  in  Anwendung;  aber  in
verschiedenen,  besonders  in  überseeischen  Gebieten  werden  die
Wertzölle  noch  in  ausgedehnter  Weise  angewandt.  Der
Wareueinfuhr  erwachsen  daraus  vielfache  Erschwerungen  und
Unbequemlichkeiten,  weil  die  Wertfeststellung  überall  beson-,
deren  Schwierigkeiten  begegnet,  die  nur  durch  sehr  verwickelte ­
  und  lästige  Vorschriften  einigermaßen  behoben  werden
können.
Um  die  handelspolitische  Verwertbarkeit  der  Grenzzölle
möglichst  zu  steigern,  ist  die  neuere  Gesetzgebung  zu  einer
weitgehenden  Zerlegung  und  zu  einer  dem  wirtschaftlichen
Zustande  des  Landes  möglichst  angepaßten  planmäßigen
Gliederung  der  Zölle  übergegangen.
Die  Eingangszölle  sind  gleichzeitig  ein  Mittel  der  Steuerpolitik. ­
  Steht  bei  ihnen  der  Zweck  der  Einnahmegewinnung
im  Vordergründe,  so  pflegt  man  sie  als  „Finanzzölle"
Zu  bezeichnen  und  den  handelspolitischen  Zöllen  gegenüberzustellend ­
  Dabei  ist  aber  zu  beachten,  daß  die  handelspolitische
Verwertung  der  Zölle  ihre  Fähigkeit  zur  Einnahinebeschaffung
            
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