Full text : Volkswirtschaftspolitik

Handelspolitik.

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Unternehmung  in  die  Handelsrolle,  über  Buchführung,  Bestandsaufnahme, ­
  Aufmachung  des"  Jahresabschlusses,  bei
Handelsgesellschaften  auch  über  Geschäftsführung,  Kapitalvergrößerung
  oder  -Verminderung,  Geschäftsabwicklung  bei
Auflösung  des  Unternehmens  usw.  Auch  die  schon  erwähnten
Vorkehrungen  zum  Schutze  der  Bevöllerung  gegen  Täuschung
und  gegen  gesundheitsschädliche  Waren  sowie  die  Maßregeln
zur  Bekämpfung  der  Nahrungsmittelverfälschung,  gegen  Mißbrauch ­
  von  Sprengstoffen  u.  dergl.  beschränken  den  Handelsbetrieb. ­
  Die  Aufwandsteuergesetze  müssen  zur  Sicherung
ihrer  Durchführung  und  zur  Verhinderung  der  Steuerhinterziehung ­
  ebenfalls  in  den  Handelsbetrieb  mit  beschränkenden"
Vorschriften  eingreifen.  Daran  reihen  sich  zahlreiche  Eingriffe
in  die  Verhältnisse  der  verschiedenen  Formen  des  Wanderhandels ­
  einschließlich  des  Markthandels.  Die  schon  besprochenen ­
  Bestimmungen  zur  Abwehr  unlauteren  Wettbewerbes ­
  —  vgl.  Ziff.  10  --  gelten  auch  für  den  Handel  und
wirken  auf  dessen  Betriebsverhältnisse  ein.  Dazu  kommen
die  später  noch  zu  erwähnenden  Vorschriften  zur  Abwehr
von  Kreditmißbräuchen,  z.  B.  in  den  Abzahlungsgeschäften.
(Vgl.  Bd.  296  und  297  dieser  Sammlung.)
Die  äußere  Handelspolitik  (oder  Handelspolitik  schlechthin) ­
  hat  das  Gesamtwohl  des  Landes  bei  den  wirtschaftlichen
Beziehungen  zum  Auslande  wahrzunehmen.  Sie  sucht  diese
so  zu  beeinflussen,  daß  ihr  Gesamtergebnis  dem  Lande  dauernd
möglichst  großen  Vorteil  bringt  und  seine  Stellung  im  wirtschaftlichen ­
  Ringen  der  Völker  stärckt.  Von  der  Auffassung,
daß  sich  dieser  Erfolg  stets  in  einem  Überwiegen  des  Wertes
der  Warenausfuhr  über  den  der  Wareneinfuhr  ausdrücke,  ist
man  fast  allgemein  abgekommen.  Die  Verwirklichung  der
Absichten  der  äußeren  Handelspolitik  ist  ohne  zahlreiche  Eingriffe ­
  nicht  möglich.  Die  merkantilistische  Handelspolitik  verwandte ­
  zu  diesem  Zwecke  nicht  nur  Ein-,  Aus-  und  Durch ­
            
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