Full text : Volkswirtschaftspolitik

Preispolitik.  121
von  1660—1784  neben  dem  Grundsätze  der  Ausschließung
angewandt  worden.  In  Frankreich  haben  sie  —  abgesehen
von  1793—1816  —  die  Schiffahrtsschutzpolitik  beherrscht  urid
sind  zum  Teil  noch  jetzt  vorhanden.  Auch  Spanien  und  andere
Länder  haben  noch  Unterscheidungsabgaben.
Die  Maßnahmen  der  eigenen  Gesetzgebung  werden  ergänzt ­
  durch  Abmachungen  mit  anderen  Staaten  in  Handelsverträgen ­
  oder  in  besonderen  Schiffahrtsverträgen.  Sie
suchen  namentlich  den  Grundsatz  der  Meistbegünstigung  und
der  Gleichstellung  mit  den  Inländern  zu  verwirklichen,  regeln
aber  auch  viele  andere  Punkte,  wie  Küstenschiffahrt,  Hilfeleistung ­
  bei  Seeunfällen  und  Strandungen  usw.
(Vgl.  Band  245  dieser  Sammlung.)
17.  Preispolitik.
Wie  die  mittelalterliche  städtische  Wirtschaftspolitik,  so  hat
auch  die  neuzeitliche  Volkswirtschaftspolitik  im  17.  und
18.  Jahrhundert  in  ausgedehntem  Maße  die  Preisbildung
beeinflußt.  Für  Lebensmittel  und  nicht  wenige  andere  Waren
wurden  die  Preise  von  den  Staatsbehörden  festgesetzt  („Preistaxen"). ­
  JnZeiten  geringer  Verkehrsentwicklung  und  Kapitalkraft ­
  und  bei  zunftmäßiger  Verfassung  eines  großen  Teiles
des  Gewerbes  hatte  das  eine  gewisse  Berechtigung.  Es  schützte
die  Verbraucher  gegen  Überteuerung  und  die  Gewerbetreibenden ­
  gegen  übermäßigen  Preisdruck  und  war  bei  den
weniger  verwickelten  wirtschaftlichen  Verhältnissen  jener  Zeit
auch  durchführbar.  Die  neuere  Entwicklung  hat  ein  gleiches
Vorgehen  in  der  Hauptsache  unmöglich  gemacht  und  überhaupt
die  Voraussetzungen  für  so  unmittelbare  dauernde  Eingriffe
in  das  wirtschaftliche  Leben  beseitigt.  Die  behördlichen  Preisfestsetzungen ­
  sind  deshalb  im  wesentlichen  abgeschafft.  Die
deutsche  Gewerbeordnung  ordnet  in  §  72  ausdrücklich  die  Aufhebung ­
  noch  vorhandener  polizeilicher  Festsetzungen  binnen
            
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