Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Arbeiterwohlfahrtspolitik.

fragen  („Arbeitersekretariate",  „Bolksbureaus").  Hierbei  handelt ­
  es  sich  jedoch  nur  um  Bedürfnisse  der  einzelnen  Arbeiter.
Eine  von  den  Einzelnen  abgelöste  Standesvertretung  wird  in
staatlich  anerkannten,  wenn  möglich  staatlich  eingerichteten
bezirksweise  gegliederten  „Arbeiterkammern"  (wenn  auch
Arbeitgeber  beteiligt  sein  sollen:  „Arbeitskammern")  angestrebt. ­
  Sie  sollen  mit  bestimmten  Befugnissen  ausgerüstet
und  einem  „Reichsarbeitsamt"  unterstellt  werden.  Das
Reichsarbeitsamt  soll  zugleich  die  statistischen  Aufgaben  auf
dem  Gebiete  der  Arbeiterwohlfahrtspolitik  erledigen,  aber
keineswegs  darauf  beschränkt  sein.  Diese  Bestrebungen  knüpfen ­
  an  ausländische  Vorbilder,  allerdings  recht  verschiedener
Art  an.  Die  seit  1887  bestehenden  belgischen  „Industrie-  und
Arbeitsräte"  sollen  einer  weitgehenden  Umgestaltung  unterzogen ­
  werden,  weil  ihre  bisherige  Wirksamkeit  nicht  befriedigt
hat.  Die  niederländischen  Arbeitskammern  (seit  1897,  jetzt
über  80)  haben  namentlich  mit  ihren  statistischen  Arbeiten
Anerkennung  gefunden.  In  Frankreich  sind  dem  seit  1891
bestehenden  oberen  Arbeitsrate  seit  1900  „Arbeitsräte"  unterstellt; ­
  ihre  Leistungen  gelten  nicht  als  befriedigend.  Die  italienischen ­
  Arbeitskammern  sind  Schöpfungen  der  Arbeiterkreise ­
  selbst,  werden  aber  nicht  selten  von  Gemeinden  unterstützt. ­
  In  Deutschland  begegnet  die  angestrebte  Standesvertretung ­
  vielfachem  Widerspruche.  Ein  1908  veröffentlichter
und  später  dem  Reichstage  vorgelegter  Gesetzentwurf  wegen
Einführung  von  Arbeitskammern  hat  bisher  Annahme  nicht
gefunden.
Im  engeren  Umkreise  des  sie  beschäftigenden  Unternehmens ­
  haben  die  Arbeiter  verschiedentlich  durch  freiwillig  eingerichtete ­
  „Arbeiterausschusse"  eine  Standesvertrctung
gefunden.  Ihre  mehrfach  befürwortete  gesetzliche  Anordnung
ist  in  dein  Arbeiterschutzgesetze  von  1891  nicht  erfolgt.  Im
preußischen  Bergbau  dagegen  sind  für  Betriebe,  die  in  der
            
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