Full text : Volkswirtschaftspolitik

Arboiterschichpolitik.  41
auf  de»  Schutz  der  Gesundheit  können  solche  Einwirkungen
veranlassen.
Die  deutsche  Regelung  hat  auf  einen  allgemeinen  Höchstarbeitstag ­
  verzichtet.  Aber  int  §  120e  Abs.  3  der  Gewerbeordnung ­
  ist  dem  Bundesrate  die  Befugnis  beigelegt,  für
solche  Gewerbe,  in  denen  durch  tHermäßige  Dauer  der  täglichen ­
  Arbeitszeit  die  Gesundheit  der  Arbeiter  gefährdet  wird,
Dauer,  Beginn  und  Ende  der  zulässigen  täglichen  Arbeitszeit
und  der  zu  gewährenden  Pausen  vorzuschreiben.  Der  Grundgedanke ­
  ist  also,  Beschränkungen  der  Arbeitszeit  erwachsener
männlicher  Arbeiter  nur  bei  besonderem  Anlaß  aus  gesundheitlichen ­
  Rücksichten  unter  Anpassung  au  die  jeweilig  vorliegenden
Verhältnisse  vorzuschreiben.  Der  Bundesrat  ist  denn  auch
verschieden  vorgegangen.  Er  hat  für  die  Anlagen  zur  Herstellung ­
  von  Elektrizitätssammlern  aus  Blei  oder  Bleiverbinduugen
  1898  und  1908  und  zur  Herstellung  von  Bleifarben ­
  und  anderen  Bleierzeugnissen  1903,  für  Bleihütten
1905,  für  Steinbrüche  und  Steinhauereien  1902  und  1909,
für  Anlagen  zum  Mahlen  von  Thomasschlacke  und  zum
Lagern  von  Thomasschlackenmehl  1899  rnrd  1909  und  zum
Schwefeln  von  Gummiwaren  1902  die  Beschäftigung  erwachsener ­
  männlicher  Arbeiter  bei  genau  bezeichneten  gefährlichen ­
  Arbeiten  auf  eine  bestimmte,  verschieden  abgestufte
Stundenzahl  täglich  begrenzt  und  die  ausgiebige  Unterbrechung ­
  dieser  gefährlichen  Beschäftigungen  im  einzelnen
geregelt.  Dagegen  ist  für  Bäckereien  (und  verwandte  Betriebe)
mit  Nachtbetrieb  1896  eine  Höchstarbeitsschicht  der  erwachsenen
Gehilfeir  überhaupt  in  der  Regel  von  12  Stunden  —  bei
Unterbrechung  durch  eine  mindestens  einstündige  Pause,  von
13  Stunden  —  und  zwischen  je  2  Arbeitsschichten  eine  mindestens
  8stündige  ununterbrochene  Ruhe  vorgeschrieben  unter
Beschränkung  der  zulässigen  Arbeitsschichten  für  denselben
Gehilfen  auf  höchstens  7  in  der  Woche.  Für  Getreidemühlen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.