weder an Preußen, was ja das Nächstliegende und natürlichste gewesen
wäre, oder an den süddeutschen Zollverein anzuschließen.
Das erstere war nun freilich bei den schon charakterisierten Umständen
undenkbar. Aönig Anton, der damals Lachsen regierte
(1827—1836), ein alter Herr, dem es an jeglicher Initiative
gebrach, war zudem seit der unglücklichen Teilung von 18 t5 ein
erbitterter Feind Preußens und die gleiche Gesinnung teilte der
höhere Adel und das Beamtentum. Gegen den Anschluß an
Bayern aber sprach die Rücksicht auf (Österreich, das, wie inan in
Dresden recht wohl wußte, auf den süddeutschen Handelsbund nicht
gut zu sprechen war. Da fanden die beiden Brüder von Larlowitz
ein Drittes. Der ältere dieser beiden Hans Georg von L. war,
nachdem er Lachsen bis 1827 am Bundestage vertreten hatte,
königlich sächsischer Ltaatsminister geworden, der jüngere bekleidete
dieselbe Stellung beim Herzog Ernst I. von Sachsen-Aoburg-Gotha,
der damals auf Friedrich Wilhelm III. erzürnt war, weil dieser
ouf einen vom Herzog angeregten Gebietstausch nicht eingegangen
war. Aus Betreiben also der beiden Tarlowitze fanden sich in
den letzten Tagen des März auf deren Familiengute Gber-Lchöna
bei Freiberg der Herzog Trust, der weimarische Minister
von Lchweitzer und die beiden Brüder zusammen und brachten
hier eine Punktation als Grundlage für einen zukünftigen
Bertrag der mitteldeutschen Staaten zustande. Ts sollte ein Verein
zwischen Lachsen, den thüringischen Staaten und Rurhessen geschlossen
werden, dessen Teilnehmer sich bemühen sollten, auch die übrigen
zwischen der preußischen und bayrischen Zolllinie gelegenen Lande
zu gewinnen, und außerdem sich verpflichteten, einseitig keinem auswärtigen
Zollsysteme beizutreten, noch ohne Zustimmung des
Vereins mit einem Staate, in welchem ein solches System bestehe,
einen Handels- oder Zollvertrag zu schließen. Sie wollten ihre gegenseitigen
Untertanen aus gleichem Fuß behandeln und die Transitabgaben
im Verkehre zwischen den Vereinsstaaten nicht über das
Maß der sächsischen Transsitzölle erhöhen. Sechs Monate nach
der Aonstituierung des Vereins sollte über gemeinsame Handels