Full text : Der deutsche Zollverein

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Staatsminifter  (geb.  16.  April  1817  zu  Berlin),  und  dem
hannöverschen  Steuerrat  R  l  e  n  z  e  geführt  und  am  7.  September
1851  zum  Abschlüsse  gebracht  wurden.  Geheim  mußten  diese  Verhandlungen ­
  auch  deshalb  geführt  werden,  weil  gemäß  den
Dresdener  Ronferenzbeschlüffen  erst  in  Rassel,  dann  in  Frankfurt
auf  Betreiben  Österreichs  Rommissionen  tagten,  die  endlich  den
verschollenen  §  19  der  Bundesakte  wieder  ins  Leben  zurückführen
sollten.  Für  diese  Rommissionen  bewies  namentlich  Beust  ein  fieberhaftes ­
  Interesse.
Als  man  nun  den  Vertrag  zustande  gebracht  hatte,  der  aber
zunächst  nur  zwischen  dem  Steuerverein  und  Preußen  abgeschlossen
war  und  auf  die  andern  dem  Zollverein  angehörigen  Staaten  sich
nur  insoweit  erstrecken  sollte,  als  solche  noch  nach  dem  31.  Dezember
1853,  dem  Ablausstermine  des  Zollvereins,  sich  mit  Preußen
zusammenhalten  würden,  tat  Preußen  einen  Schritt,  der  von  den
sämtlichen  zum  Verein  gehörigen  Staaten  mit  Recht  als  eine  unerhörte ­
  Brüskierung  empfunden  wurde:  es  verkündete,  ohne  vorher,
wie  bisher  üblich,  die  Mitglieder  des  Vereins  um  ihre  Zustimmung
gefragt  zu  haben,  den  Vertrag  vom  7.  September  1851,  kündigte
den  mit  Ende  f853  ablaufenden  Zollvereinsvertrag,  lud  aber  zugleich ­
  zu  Verhandlungen  in  Berlin  über  dessen  Verlängerung
ein,  natürlich  auf  Grundlage  der  mit  Hannover  getroffenen
Vereinbarung.
Die  öffentliche  Meinung  und  alle  beteiligten  Regierungen
haben  Preußen  aus  diesem  Verfahren  einen  großen  Vorwurf  gemacht, ­
  und  tatsächlich  ließ  sich  ein  solcher  wohl  begründen.  Denn
eben  durch  diese  Brüskierung  seiner  bisherigen  wenigstens  in  den
Angelegenheiten  des  Vereins  loyal  gewesenen  Bundesgenossen  schuf
Preußen  eine  Stimmung,  die  es  Oesterreich  möglich  machte,  mit
den  süddeutschen  Staaten  und  Sachsen  Verbindungen  bedenklichster
Art  anzuknüpfen.  Und  dann  waren  die  Hannover  gewährten  Bedingungen ­
  gegen  die  den  andern  Staaten  bisher  gewährten  lehr
weitgehende.  Abgesehen  von  der  zollfreien  Einfuhr  von  Eisenbahnschienen, ­
  um  deren  mäßigere  Verzollung  Bayern  in  den  Ronserenzen
            
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