Full text : Versicherung und Wirtschaft

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sicherung  folgendermaßen:  „Die  Wahrscheinlichkeit,  daß  eine
Schädigung  in  gewissem  Maße  eintreffen  wird,  die  Tatsache,
daß  eine  Mehrzahl  dieser  Gefahr  ausgesetzt  ist,  und  die  Ungewißheit, ­
  wen  sie  treffen  wird,  sind  die  Elemente  der  Versicherung. ­
  Diese  liegt  in  einer  solchen  Vereinigung  der  einer
gleichen  Gefahr  des  Vermögensverlustes  oder  der  Lebensbedrohung
  ausgesetzten  Personen  bzw.  Wirtschaftseinheiten,  durch
welche  der  tatsächlich  eintretende  Verlust  bzw.  die  wirtschaftlichen ­
  Nachteile  der  Lebensbedrohung  auf  die  Gesamtheit  der
Vereinigten  verteilt  werden."  Für  die  Lebensversicherung
rechtfertigt  er  nun  diese  wirtschaftlichen  Nachteile  auf  folgende
Weise:  Bei  der  Todesfallversicherung  erlitten  die  einen  einen
wirtschaftlichen  Verlust,  weil  sie  länger  lebten  als  die  anderen.
Bei  der  Erlebensversicherung  dagegen  hätten  diejenigen  einen
Verlust,  deren  Lebensdauer  den  bestimmten  Zeitpunkt  nicht
erreicht  habe.  Er  muß  hierbei  schon  selbst  die  Pensionsvevsicherung
  ausscheiden,  da  sie  nicht  eine  Verlust-,  sondern  eine
Eewinnversicherung  sei.  Auch  diese  Verlustgefahr  der  Lebensversicherung ­
  stimmt  mit  seiner  Erklärung  des  Versicherungsbegriffs
  nicht  überein,  denn  es  handelt  sich  hier  nicht  um
eine  Gefahr,  der  die  Versicherten  vor  Eingehung  der  Versicherung ­
  ausgesetzt  waren,  sondern  um  eine  Gefahr,  die  erst  durch
die  Versicherung  entsteht.
SBöriter 73 )  definiert:  „Vereinigung  zahlreicher  einzelner ­
  Wirtschaften  zwecks  gemeinschaftlicher  gegenseitiger  Deckungsmittelgewährung ­
  für  den  durch  den  drohenden  wirtschaftlichen
Verlust  erwachsenden  Vermögensbedarf."  Wenn  er  als  Verlust ­
  die  Aufhebung  der  Beziehung  zwischen  der  wirtschaftenden ­
  Person  und  ihrem  Vermögen  (=  wirtschaftliche  Verfügungsgewalt, ­
  Versicherungsinteresse)  durch  ein  zufälliges  Ereignis
bezeichnet,  so  sieht  er  sich  genötigt,  um  die  Personenversicherung
für  die  Definition  zu  retten,  als  „Versicherungsgut"  die  „menschliche ­
  physische  und  psychische  Kraft"  gelten  zu  lassen.  Wieso
73 )  a  a.  O,  6.  15.  Er  tritt  damit  in  Gegensatz  zur  Bedarfstheorie,
bei  der  „das  wesentliche  Merkmal  des  Verlustes  als  Ursache  des  Vermögensbedarss"
  fehle.
            
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