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III. Konzentrationstechnische Entwicklung der
badischen Banken nach 1870.
Die Badische Bank.
Die Frucht der Jahrzehntelangen vergeblichen Bemühun
gen um ein badisches Kreditinstitut, das den Bedürfnissen des
in den 60er Jahren gewaltig aufgeblüten badischen Handels- und
Gewerbestandes sowie der sich mächtig entwickelnden Industrie
Rechnung zu tragen hatte, war die am 16. März 1870 gegründete
Badische Bank. Sie war als einzige badische Aktienbank jeg
lichen Konzentrationstendenzen unzugänglich. Bis heute hat sie
an dem Prinzip strengster Zentralisation auf die beiden badischen
Hauptindustriestädte Mannheim und Karlsruhe festgehalten und
hat auf jedwede äußere Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs
durch Errichtung von Filialen, Agenturen oder Depositenkassen
verzichtet. Mitbestimmend für diese Tendenzen war vor allem
ihre gesonderte Stellung im Großherzogtum als Landesnoten
bank, als welche sie zum Teil eine von den anderen Kredit
banken getrennte Interessenstellung zu vertreten hat.
Wohl war auch für sie ein innerhalb der badischen Landes
grenzen gehaltenes intensiv verzweigtes Filialnetz in ihren Grün
dungsstatuten vom Jahre 1870 (Art. 21) vorgesehen. Eine dies
bezügliche Bestimmung enthält noch der Art. 16 der revidierten
Geschäftsstatuten vom Jahre 1904:
„Die Gesellschaft kann durch Beschluß des Aufsichts
rates Zweigniederlassungen (Filialen und Agenturen) er
richten, auch Anstalten oder Handelshäuser mit der Be
sorgung ihrer Geschäfte beauftragen Ferner
sollen bei Errichtung weiterer Zweigniederlassungen vor
zugsweise die Städte Freiburg i/Br., Heidelberg, Pforz
heim, Lörrach und Villingen berücksichtigt werden.
Außerhalb Badens ist die Errichtung von Zweignieder
lassungen oder Agenturen nur nach Vorschrift des
Reichsbankgesetzes § 44 Abs. 3 statthaft."
Sie hat zwar verschiedentlich den Versuch gemacht, an
den Hauptplätzen des Großherzogtums mit der Errichtung von
Agenturen vorzugehen, hat auch vorübergehend in Freiburg und