Full text: Konzentrationstendenzen im badischen Bankgewerbe

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III. Konzentrationstechnische Entwicklung der 
badischen Banken nach 1870. 
Die Badische Bank. 
Die Frucht der Jahrzehntelangen vergeblichen Bemühun 
gen um ein badisches Kreditinstitut, das den Bedürfnissen des 
in den 60er Jahren gewaltig aufgeblüten badischen Handels- und 
Gewerbestandes sowie der sich mächtig entwickelnden Industrie 
Rechnung zu tragen hatte, war die am 16. März 1870 gegründete 
Badische Bank. Sie war als einzige badische Aktienbank jeg 
lichen Konzentrationstendenzen unzugänglich. Bis heute hat sie 
an dem Prinzip strengster Zentralisation auf die beiden badischen 
Hauptindustriestädte Mannheim und Karlsruhe festgehalten und 
hat auf jedwede äußere Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs 
durch Errichtung von Filialen, Agenturen oder Depositenkassen 
verzichtet. Mitbestimmend für diese Tendenzen war vor allem 
ihre gesonderte Stellung im Großherzogtum als Landesnoten 
bank, als welche sie zum Teil eine von den anderen Kredit 
banken getrennte Interessenstellung zu vertreten hat. 
Wohl war auch für sie ein innerhalb der badischen Landes 
grenzen gehaltenes intensiv verzweigtes Filialnetz in ihren Grün 
dungsstatuten vom Jahre 1870 (Art. 21) vorgesehen. Eine dies 
bezügliche Bestimmung enthält noch der Art. 16 der revidierten 
Geschäftsstatuten vom Jahre 1904: 
„Die Gesellschaft kann durch Beschluß des Aufsichts 
rates Zweigniederlassungen (Filialen und Agenturen) er 
richten, auch Anstalten oder Handelshäuser mit der Be 
sorgung ihrer Geschäfte beauftragen Ferner 
sollen bei Errichtung weiterer Zweigniederlassungen vor 
zugsweise die Städte Freiburg i/Br., Heidelberg, Pforz 
heim, Lörrach und Villingen berücksichtigt werden. 
Außerhalb Badens ist die Errichtung von Zweignieder 
lassungen oder Agenturen nur nach Vorschrift des 
Reichsbankgesetzes § 44 Abs. 3 statthaft." 
Sie hat zwar verschiedentlich den Versuch gemacht, an 
den Hauptplätzen des Großherzogtums mit der Errichtung von 
Agenturen vorzugehen, hat auch vorübergehend in Freiburg und
	        
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