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III. Konzentrationstechnische Entwicklung der
badischen Banken nach 1870.
Die Badische Bank.
Die Frucht der Jahrzehntelangen vergeblichen Bemühungen
um ein badisches Kreditinstitut, das den Bedürfnissen des
in den 60er Jahren gewaltig aufgeblüten badischen Handels- und
Gewerbestandes sowie der sich mächtig entwickelnden Industrie
Rechnung zu tragen hatte, war die am 16. März 1870 gegründete
Badische Bank. Sie war als einzige badische Aktienbank jeglichen
Konzentrationstendenzen unzugänglich. Bis heute hat sie
an dem Prinzip strengster Zentralisation auf die beiden badischen
Hauptindustriestädte Mannheim und Karlsruhe festgehalten und
hat auf jedwede äußere Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs
durch Errichtung von Filialen, Agenturen oder Depositenkassen
verzichtet. Mitbestimmend für diese Tendenzen war vor allem
ihre gesonderte Stellung im Großherzogtum als Landesnotenbank,
als welche sie zum Teil eine von den anderen Kreditbanken
getrennte Interessenstellung zu vertreten hat.
Wohl war auch für sie ein innerhalb der badischen Landesgrenzen
gehaltenes intensiv verzweigtes Filialnetz in ihren Gründungsstatuten
vom Jahre 1870 (Art. 21) vorgesehen. Eine diesbezügliche
Bestimmung enthält noch der Art. 16 der revidierten
Geschäftsstatuten vom Jahre 1904:
„Die Gesellschaft kann durch Beschluß des Aufsichtsrates
Zweigniederlassungen (Filialen und Agenturen) errichten,
auch Anstalten oder Handelshäuser mit der Besorgung
ihrer Geschäfte beauftragen Ferner
sollen bei Errichtung weiterer Zweigniederlassungen vorzugsweise
die Städte Freiburg i/Br., Heidelberg, Pforzheim,
Lörrach und Villingen berücksichtigt werden.
Außerhalb Badens ist die Errichtung von Zweigniederlassungen
oder Agenturen nur nach Vorschrift des
Reichsbankgesetzes § 44 Abs. 3 statthaft."
Sie hat zwar verschiedentlich den Versuch gemacht, an
den Hauptplätzen des Großherzogtums mit der Errichtung von
Agenturen vorzugehen, hat auch vorübergehend in Freiburg und