3. Die soziale Bedeutung der großindustriellen Entwicklung. 195
tigten Arbeiter beträgt bei 12 Stunden Arbeitszeit (davon
2 Stunden Pause) 3 M.;
3. in einer mittleren in einer Industriestadt des Rheinlandes
gelegenen Dampfölmühle mit modernen Pressen und einer
täglichen Verarbeitung von ca. 12000 kg Rohmaterial
kommen an Löhnen auf jede verarbeiteten 1000 kg Saat
ca. 5,80 M. Der Tagelohn der an den Pressen beschäf
tigten Arbeiter beträgt bei 12 Stunden Arbeitszeit (die
Arbeitspausen wurden nicht mitgeteilt) 3,50 M. und 4M.
(an Seiherpressen 3,50 M., an Etagenpressen 4 M.);
4. in einer auf dem Lande gelegenen Dampfölfabrik mit mo
derner Einrichtung und einer täglichen Verarbeitung von
20000 kg Rohmaterial kommen an Löhnen auf jede ver
arbeiteten 1000 kg Saat ca. 4,75 M. bis 5 M. Der Tage
lohn der an den Pressen beschäftigten Arbeiter beträgt
bei 12 Stunden Arbeitszeit (davon 11/2 Stunden Pause)
3,50 M.;
5. in einer großen in einem Seehafenplatz gelegenen Dampf
ölfabrik mit einer täglichen Verarbeitung von ca. 180000
Kilogramm Rohmaterial kamen um 1900 auf jede ver
arbeiteten 1000 kg Saat an Löhnen 4,33 M. Der Verdienst
der an den Pressen tätigen Arbeiter belief sich bei zehn
stündiger Arbeitszeit auf ca. 5,70 M. Im Jahre 1910 ver
dienten die an den Pressen tätigen Arbeiter in der gleichen
Fabrik bei 8 Stunden Arbeitszeit täglich im Akkordlohn
ca. 8 M.2°).
Aus den Katastern der Müllereiberufsgenossenschaft, in
denen bis 1892 die Zahl der in den angeschlossenen Ölmühlen
tätigen Personen gesondert festgestellt wurde, konnte ich fest
stellen, daß um das Jahr 1890 sich das umlagepflichtige Jahres
einkommen im Durchschnitt bei den in Ölmühlen mit Ramm
pressen beschäftigten Arbeitern auf ca. 724 M. stellte, bei den
in Ölmühlen mit hydraulischen Pressen tätigen Arbeitern da
gegen auf ca. 790 M. 20 21 ).
20 ) Leider konnte ich keine Auskunft darüber erhalten, wie viel an
Löhnen nunmehr im Jahre 1910 auf jede verarbeiteten 1000 kg Saat fielen.
21 ) Auch diese Zahlen sind nicht absolut genau, es muß vielmehr
auch hier das S. 193 bei der Erörterung der Genauigkeit der von der
Berufsgenossenschaft aufgestellten Lohnstatistik Gesagte (mit Ausschaltung
des dritten Punktes) beachtet werden.
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