Kriegsausbruch und Wirkungen. 167
fönen begangen werden. Diese, den Deliktsgrnndsätzen konforme Norm
(vgl. S. 122 ff.) ist wegen der Allbeteilignngsklausel im Weltkrieg be
deutungslos gewesen.
VI. Bündnisse begründet ein Rechtsband nur zwischen den Alliier
ten. So kann ein Verbündeter, wofür der Weltkrieg Beispiele geliefert
hat, eine Neutralitätserklärung abgeben, obwohl er vertraglich zur
Wassenhilse verpflichtet wäre.
VII. Eine Disposition des darzustellenden Stosses ergibt folgendes
Bild:
A. Allgemeine Lehren des Krieges (IX. Abschnitt);
B. Die einzelnen Kriegsrechtsarten (X. Abschnitt);
I. Land- und Lustkriegsrecht (§ 41 ff.),
II. Seekriegsrecht (§ 47 ff.),
III. Neutralitätsrecht (§ 51 ff.).
§ 38. Der Kriegsausbruch und seine Wirkungen.
I. Aus zweierlei Weise kann ein Krieg beginnen: durch mindestens
von einer Partei (Staat) als Krieg bezweckte Feindseligkeiten und durch
Formalakt — bedingte oder unbedingte Kriegserklärung. Historisch
betrachtet finden wir für das Altertum die feierliche Kriegsankündigung
als die regelmäßige. So ist insbesondere die in religiösen Formen sich
vollziehende Kriegserklärung der Römer wohlbekannt. Sie erfolgte
in der Weise, daß eine Priestergesandtschast, die sogenannten Fetialen,
in das Land, das man bekriegen wollte, reiste, dort die römischen Be
schwerden anbrachte und nunmehr in dem betreffenden Lande dreißig
Tage blieb. Erfolgte während dieser Zeit kein nachgiebiger Schritt,
so kehrte die Gesandtschaft zurück, deren Führer unter Anrufen der
Götter als Zeugen und Bundesgenossen beim Überschreiten der Grenze
eine Lanze als Kriegserklärung in das nunmehr feindliche Land schleu
derte. Entsprach diese Form den religiösen Auffassungen der Römer,
so war es dem ritterlichen Wesen des Mittelalters konform, daß man
auch hier eine besonders feierliche Kriegserklärung durch sogenannte
Wappenkönige (rois d'armes) für notwendig hielt. Wie bei der Privat
fehde, hielt man den Überfall für verwerflich und eine Absage (diffi-
datio, defi) für geboten. Dieser Brauch ist um die Mitte des 17. Jahr
hunderts in Verfall gekommen. Das erklärt sich aus dem Vorteil, den
es für die Staaten bot, den Krieg unter Umständen durch unerwartete
Wegnahme einer feindlichen Flotte, deren Wiederherstellung oft Jahr-