Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

Dumdumgeschosse.

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Deklaration  von  1868  den  Gebrauch  von  Geschossen  mit  einem  Gewicht ­
  unter  400  gr,  die  explodieren  oder  mit  brennenden  oder  entzündlichen ­
  Stoffen  gefüllt  sind.  Derselbe  Gedanke,  unnötige  Leiden
zu  verhüten,  hat  b)  zu  der  Haager  Erklärung  vom  29.  Juli  1899  geführt, ­
  betreffend  das  Verbot  von  Geschossen,  deren  einziger  Zweck
ist,  erstickende  oder  giftige  Gase  zu  verbreiten.  Darunter  fallen,  eben
weil  die  Verbreitung  der  giftigen  Gase  nicht  ihr  einziger  Zweck,  sondern ­
  ihr  Hauptzweck  vielmehr  die  Unschädlichmachung  der  Feinde  ist,
ebensowenig  Stinkbomben  wie  die  Gelb-  und  Blaukreuzgranaten  des
Weltkrieges.  Kommt  diesen  beiden  Erklärungen  somit  nur  geringe
praktische  Bedeutung  zu,  so  ist  um  so  wichtiger  die  c)  Erklärung  der
Haager  Vertragsmächte  vom  29.  Juli  1899,  die  sich  gegen  die  Verwendung ­
  von  Geschossen  wendet,  die  sich  leicht  in  dem  menschlichen
Körper  ausdehnen  oder  plattdrücken,  derart,  wie  die  Geschosse  mit
hartem  Mantel,  der  den  Kern  nicht  ganz  umhüllt  oder  mit  Einschnitten
versehen  ist.  Die  Engländer  hatten  in  den  Kämpfen  mit  den  Bergvölkern ­
  Indiens  die  Erfahrung  gemacht,  daß  die  in  den  modernen
Kriegen  zur  Verwendung  gelangten  kleinkalibrigen  Vollmantelgeschosse ­
  mit  ihrer  großen  Durchschlagskraft  keine  so  schweren  Wunden
zu  schlagen  vermochten,  um  den  Feind  außer  Gefecht  zu  setzen.  Die
englischen  Soldaten  kamen  daher  auf  den  Gedanken,  die  Spitze  des
Mittelmantels  abzufeilen  und  den  weichen  Bleikern  hervortreten  zu
lassen.  Die  Wirkung  war,  daß  sich  der  Bleikern  beim  Durchdringen
des  Körpers  stauchte,  den  Mantel  sprengte  oder  selbst  zerspritzte  unter
Anrichtung  grauenhafter  Verwundungen.  Das  führte  zur  Herstellung
von  Geschossen  mit  vorn  geöffnetem  Mantel  oder  kurzer  Bleispitze
(Bleispitzen-  oder  Halbmantelgeschosse)  in  der  staatlichen  Geschoßfabrik
Dumdum  bei  Kalkutta.  Daneben  stellten  die  Engländer  ein  Hohlspitzengeschoß ­
  her,  das  einen  Vollmantel  von  Nickel  hatte,  aber  an  der
Spitze  einen  Hohlraum  enthält,  der  bewirkte,  daß  das  Geschoß  beim
Aufschlagen  platzte,  nach  hinten  sich  zerteilte,  stecken  blieb  und  die  gleichen ­
  Verwüstungen  anrichtete  wie  die  vorher  besprochenen  Geschosse.
Beide  Geschoßarten  nun  trifft  die  Haager  Erklärung.  Es  ist  bekannt,
daß  gerade  diese  im  Weltkrieg  häufig  übertreten  worden  ist.  d)  Art.
23  selbst  verbietet  zunächst  die  Verwendung  von  Giften  oder  vergifteten ­
  Waffen  und  trifft  damit  ebensowohl  die  bewußte  Mischung
von  Bazillen  in  Brunnen  usw.  wie  die  sonstige  Vergiftung  irgendwelcher ­
  Art.  Dabei  liegt  es  in  dem  Wort  Verwendung  (employer),
Strupp,  Völkerrecht.  13
            
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