Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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allein  schon  das  völlige  Versagen  der  Regierungen  gegenüber  den
großen  Aufgaben  der  Statistik,  die  ihnen  durch  Engel  seinerzeit
zugewiesen  und  die  ein  Boeckh  durch  vorbildliche  Arbeiten  als
Dezernent  für  Statistik  bei  der  Regierung  zu  Potsdam  nicht  zu
erzielen  vermochte 1 ).
Abgesehen  hiervon  ist  auch  die  allgemeine  Erwägung  maßgebend, ­
  daß  nur  diejenigen  Verwaltungseinheiten  des  Staates
rechte  Lebensfähigkeit  besitzen,  die  mit  Kommunalverbänden  zusammenfallen ­
  wie  die  Provinzen  und  Kreise,  die  also  zur  Erledigung ­
  der  staatlichen  Aufgaben  sich  finanziell  auf  die  Selbstverwaltungsverbände ­
  stützen  können 2 ).  Gerade  hier  befindet  sich
das  Schwergewicht  der  Bedeutung  für  die  Statistik.  Denn  das
erste  Interesse  eines  Kommunalverbandes  liegt  neben  der  Erfüllung
der  allgemeinen  öffentlichen  Aufgaben  in  dem  Finanzinteresse.
Aus  dem  Finanzinteresse  sind  seinerzeit  auch  die  staatlichen  statistischen ­
  Bureaus,  »die  Sammelstellen  der  Verzeichnisse  der  Kräfte
und  Reichtümer  des  Staates«  geschaffen  worden.
Es  ist  daher  ein  dringendes  Erfordernis  einer  geordneten
Verwaltung,  daß  auch  die  verschiedenen  Kommunalverbände,  die
Stadt-  und  Landkreise,  die  Provinzialverbände  sich  zur  Errichtung
statistischer  Ämter  entschließen.  Die  Städte  sind  ja  bereits  vor
einem  halben  Jahrhundert  vorangegangen,  sie  besitzen  gegenwärtig
in  Preußen  31  und  im  Deutschen  Reich  überhaupt  45  statistische
Ämter 3 ).  Äls  Bedürfnisprinzip  für  die  Notwendigkeit  der  Errichtung ­
  eines  städtischen  statistischen  Amtes  hat  sich  allgemein  die
Praxis  eingebürgert,  die  Erreichung  des  ersten  Hunderttausend
der  Einwohnerzahl  als  Anlaß  zur  Gründung  zu  betrachten 4 ),  wenn
auch  verschiedentlich  Städte  mit  weniger  als  100000  Einwohnern
ein  Statistisches  Amt  sich  schufen  und  von  mehr  als  100000  Einwohner ­
  noch  keins  hatten.
Unter  allen  Kreisen  der  preußischen  Monarchie  ist  der  Kreis
4 )  Vgl.  Boeckh,  Über  Zentralisation  oder  Dezentralisation  der  Statistik  usw.
Zeitschr.  des  Kgl.  Pr.  Stat.  Bur.,  Jahrg.  IX,  S.  212.  Mischler,  Handb.  der  Verwaltungsstatistik ­
  I,  S.  127.
2 )  Das  beweist  die  Geschichte  des  Statistischen  Amtes  des  Kgl.  Polizeipräsidiums
in  Berlin,  vgl.  Zeitschr.  des  Kgl.  Pr.  Stat.  Bur.,  Jahrg.  1874.  Nachträgliche  Bemerkungen
der  Redaktion  d.  i.  Engel  zum  Aufsatz  von  Körösi,  S.  43  ff.
3 )  Vgl.  Statistisches  Jahrbuch  deutscher  Städte.  Herausg.  von  Neefe.  18.  Jahrg.
1912,  S.  16.  Das  dortige  Verzeichnis  muß  ergänzt  werden  um  die  Ämter  von  Crefeld
und  Danzig.
4 )  Engel  hat  seinerzeit  (1862)  Statistische  Bureaus  der  Städte  bei  Erreichung
einer  Einwohnerzahl  von  50000  für  notwendig  gehalten.

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