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Weder die Verbündeten Regierungen noch der Reichs
tag haben denn auch jemals verkannt, welchen moralischen
und finanziellen Gewinn es der deutschen Steuerpolitik
bringen müßte, wenn es gelänge, einen steuertechnisch
gangbaren, eine richtige Wertanmeldung sichern
den Weg zur praktischen Durchführung des Wertzoll
gedankens zu finden. Schon im Jahre 1873 vertrat der
sächsische Finanzrat Wahl in einer Kommission des
Bundesrats den Wertzoll mit Begeisterung, aufs ein
gehendste beschäftigte sich mit ihm wieder die Tabak
steuerenquetekommission des Jahres 1878, im Jahre
1893 vereinigten sich Konservative, Nationalliberale und
Zentrum auf eine den Wertzoll empfehlende Resolution,
im- Jahre 1905 war es wiederum der Bundesrat, der
sich vergeblich um einen gangbaren Weg bemühte. Woran
alle diese Versuche scheitern mußten, war stets das
Gleiche. In Wahrheit bestand das praktisch-technische
somit zuschläglich 40 °/o Wertzoll 109,2 Pfg. Einschließlich der Preis
steigerung und auch des Wertzolls auf diesePreissteigerung
verteuerte sich sonach das Kilogramm insgesamt um ca. 37 Pfg. (von 72 auf
109,2 Pfg.). Hätte man aber statt des Wertzolls den Gewichtszoll er
wählt, so wäre das Kilogramm Domingotabak, auch wenn es nicht
im Marktpreise gesteigert worden wäre, um ca. 67 Pfg. (an
statt um jene 87 Pfg. einschließlich Preissteigerung) teurer geworden.
Denn so hoch wäre der Gewichtszoll, der rein rechnerisch (40°/„ von
168 Mark Durchschnittswert für den Doppelzentner aller zollzuschlags
pflichtigen Tabakblätter nach den Monatlichen Nachweisen für Januar
bis Juni 1911) in finanzieller Beziehung dem Wertzoll entspräche. Auch
bei einer etwaigenfalls auf den billigen Rohstoff beschränkten Markt
preissteigerung bleiben sonach die Vorteile des Wertzolls vor
dem Gewichtszolle für den Konsumenten sehr große!