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zur Behandlung der statistischen Angelegenheiten bei den Königlichen Regierungen“,
welche dem Zirkular-Erlasse vom 22. Februar d. J. (Minist. Bl. S. 51) angeschlossen
ist, als ein besonders wichtiges Glied in der Reihe der wünschenswerten und notwendigen
Darstellungen der amtlichen Statistik bezeichnet worden.
Über die infolge des Reskriptes vom 11. April 1859 eingegangenen kreisstatistischen
Ausarbeitungen ist zuerst in No. 18 der Mitteilungen des statistischen
Bureaus, Jahrgang 1860, eine Auskunft gegeben, dann in No. 12 der Zeitschrift
dieser Behörde, Jahrgang 1861, eine ausführliche Darstellung veröffentlicht worden,
wobei auch die ganze Bedeutung der Aufgabe und die Mittel zur Lösung derselben
in nähere Erörterung gezogen sind. Beide Aufsätze werden der Aufmerksamkeit
der Königlichen Regierung und der Landräte empfohlen.
Die statistische Zentralkommission hat demnächst diese Angelegenheit zum
Gegenstand ihrer Beratung gemacht und die beigefügte Anleitung für den Inhalt
und die Form der Kreis-Statistik in Vorschlag gebracht (a).
Indem ich die Königliche Regierung veranlasse, diesen Leitfaden sämtlichen
Kreis-Behörden zur Beachtung zuzustellen, begleite ich dessen Anwendung
mit folgenden Bemerkungen:
Derselbe ist zunächst nicht in der Weise als bindend anzusehen, daß alle
bezeichneten Punkte für jeden Kreis in der angedeuteten Art behandelt werden
müßten. Schon der Wortlaut weist darauf hin, daß bei einem großen Teile der zu
besprechenden Gegenstände dem Bearbeiter anheimgestellt ist, ob und wie weit er
auf dieselben eingehen wolle. Auch das Festhalten der gewählten Folge der Gegenstände
ist nicht durchaus notwendig, und es wird überhaupt nicht beabsichtigt,
dem selbständigen Schaffen sachkundiger Verwaltungsbeamten hierdurch eine Beschränkung
aufzuerlegen. Es bezweckt vielmehr diese Anleitung die Darstellung
der statistischen Verhältnisse des Kreises tunlichst zu erleichtern und gleichzeitig
darauf hinzuwirken, daß die Vergleichung der Zustände der einzelnen Kreise, und
überhaupt die Benutzung dieser Nachrichten für weitere, als örtliche Interessen
ermöglicht werde.
Es kann ferner nicht die Absicht sein, daß alle drei Jahre die Aufstellung
einer Kreis-Statistik in dem vollen Umfange der obigen Anleitung erstrebt werde.
Es handelt sich zunächst allerdings darum, eine Kreis-Statistik mit möglichst erschöpfender
Ausführlichkeit zu bearbeiten, falls nicht eine dieser Anforderung
entsprechende statistische Kreisbeschreibung schon aus früherer Zeit vorliegt;
alsdann wird es aber genügen, wenn im Anschluß an dieselbe regelmäßig nur die
in den hauptsächlichsten statistischen Verhältnissen eingetretenen Änderungen zur
Kenntnis der Kreisbewohner gebracht, und umfänglichere Arbeiten dieser Art
dem nach längeren Zeiträumen sich wieder kundgebenden Bedürfnisse Vorbehalten
werden.
Ich verkenne nicht, daß die erste Grundlegung keine leichte und mühelose
Aufgabe ist, gebe mich jedoch der Erwartung hin, daß die Kreisbehörden den
großen Nutzen dieser dankbaren Arbeit würdigen und daher gern bereit sein werden,
sich der damit verknüpften Mühewaltung zu unterziehen. Diese Voraussetzung
findet sich schon bestätigt durch eine Zahl sehr schätzbarer kreisstatistischer Darstellungen
aus den verschiedenen Provinzen des Staats, welche auch im wesentlichen
das Material für den obigen Leitfaden dargeboten haben.
Die Königliche Regierung wolle ihrerseits in Erwägung nehmen, auf welche
Weise die Landräte in der Lösung der gestellten Aufgabe am zweckmäßigsten zu