Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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zur  Behandlung  der  statistischen  Angelegenheiten  bei  den  Königlichen  Regierungen“,
welche  dem  Zirkular-Erlasse  vom  22.  Februar  d.  J.  (Minist.  Bl.  S.  51)  angeschlossen
ist,  als  ein  besonders  wichtiges  Glied  in  der  Reihe  der  wünschenswerten  und  notwendigen ­
  Darstellungen  der  amtlichen  Statistik  bezeichnet  worden.
Über  die  infolge  des  Reskriptes  vom  11.  April  1859  eingegangenen  kreisstatistischen ­
  Ausarbeitungen  ist  zuerst  in  No.  18  der  Mitteilungen  des  statistischen
Bureaus,  Jahrgang  1860,  eine  Auskunft  gegeben,  dann  in  No.  12  der  Zeitschrift
dieser  Behörde,  Jahrgang  1861,  eine  ausführliche  Darstellung  veröffentlicht  worden,
wobei  auch  die  ganze  Bedeutung  der  Aufgabe  und  die  Mittel  zur  Lösung  derselben
in  nähere  Erörterung  gezogen  sind.  Beide  Aufsätze  werden  der  Aufmerksamkeit
der  Königlichen  Regierung  und  der  Landräte  empfohlen.
Die  statistische  Zentralkommission  hat  demnächst  diese  Angelegenheit  zum
Gegenstand  ihrer  Beratung  gemacht  und  die  beigefügte  Anleitung  für  den  Inhalt
und  die  Form  der  Kreis-Statistik  in  Vorschlag  gebracht  (a).
Indem  ich  die  Königliche  Regierung  veranlasse,  diesen  Leitfaden  sämtlichen ­
  Kreis-Behörden  zur  Beachtung  zuzustellen,  begleite  ich  dessen  Anwendung
mit  folgenden  Bemerkungen:
Derselbe  ist  zunächst  nicht  in  der  Weise  als  bindend  anzusehen,  daß  alle
bezeichneten  Punkte  für  jeden  Kreis  in  der  angedeuteten  Art  behandelt  werden
müßten.  Schon  der  Wortlaut  weist  darauf  hin,  daß  bei  einem  großen  Teile  der  zu
besprechenden  Gegenstände  dem  Bearbeiter  anheimgestellt  ist,  ob  und  wie  weit  er
auf  dieselben  eingehen  wolle.  Auch  das  Festhalten  der  gewählten  Folge  der  Gegenstände ­
  ist  nicht  durchaus  notwendig,  und  es  wird  überhaupt  nicht  beabsichtigt,
dem  selbständigen  Schaffen  sachkundiger  Verwaltungsbeamten  hierdurch  eine  Beschränkung ­
  aufzuerlegen.  Es  bezweckt  vielmehr  diese  Anleitung  die  Darstellung
der  statistischen  Verhältnisse  des  Kreises  tunlichst  zu  erleichtern  und  gleichzeitig
darauf  hinzuwirken,  daß  die  Vergleichung  der  Zustände  der  einzelnen  Kreise,  und
überhaupt  die  Benutzung  dieser  Nachrichten  für  weitere,  als  örtliche  Interessen
ermöglicht  werde.
Es  kann  ferner  nicht  die  Absicht  sein,  daß  alle  drei  Jahre  die  Aufstellung
einer  Kreis-Statistik  in  dem  vollen  Umfange  der  obigen  Anleitung  erstrebt  werde.
Es  handelt  sich  zunächst  allerdings  darum,  eine  Kreis-Statistik  mit  möglichst  erschöpfender ­
  Ausführlichkeit  zu  bearbeiten,  falls  nicht  eine  dieser  Anforderung
entsprechende  statistische  Kreisbeschreibung  schon  aus  früherer  Zeit  vorliegt;
alsdann  wird  es  aber  genügen,  wenn  im  Anschluß  an  dieselbe  regelmäßig  nur  die
in  den  hauptsächlichsten  statistischen  Verhältnissen  eingetretenen  Änderungen  zur
Kenntnis  der  Kreisbewohner  gebracht,  und  umfänglichere  Arbeiten  dieser  Art
dem  nach  längeren  Zeiträumen  sich  wieder  kundgebenden  Bedürfnisse  Vorbehalten ­
  werden.
Ich  verkenne  nicht,  daß  die  erste  Grundlegung  keine  leichte  und  mühelose
Aufgabe  ist,  gebe  mich  jedoch  der  Erwartung  hin,  daß  die  Kreisbehörden  den
großen  Nutzen  dieser  dankbaren  Arbeit  würdigen  und  daher  gern  bereit  sein  werden,
sich  der  damit  verknüpften  Mühewaltung  zu  unterziehen.  Diese  Voraussetzung
findet  sich  schon  bestätigt  durch  eine  Zahl  sehr  schätzbarer  kreisstatistischer  Darstellungen ­
  aus  den  verschiedenen  Provinzen  des  Staats,  welche  auch  im  wesentlichen ­
  das  Material  für  den  obigen  Leitfaden  dargeboten  haben.
Die  Königliche  Regierung  wolle  ihrerseits  in  Erwägung  nehmen,  auf  welche
Weise  die  Landräte  in  der  Lösung  der  gestellten  Aufgabe  am  zweckmäßigsten  zu
            
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