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I. Geschäftliche Versicherung.
nischen Vervollkommnungen, welche die Lebensversicherungsgesellschasten
auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen einführen konnten, jetzt viel
fach möglich, in der Versicherungssumme mehr zu gewähren, als die ein
gezahlten, um die Dividenden verkürzten Prämien insgesamt betragen,
so daß von einer mäßigen Verzinsung der Einlagen gesprochen werden
kann. So kann z. B. ein Dreißigjähriger, der sein Leben bei der Gothaer
Lebensversicherungsbank a. G. mit Abkürzung der Versicherungsdauer
auf 20 Jahre versichert, bei Berücksichtigung der Dividenden damit rechnen,
daß er bei Erleben des Endtermins für eine Versicherungssumme von
10 000 Mk. nur ca. 7050 Mk. eingezahlt haben wird. Da die Erhaltung
des Anspruchs auf die Versicherungssumme von rechtzeitiger Entrichtung
der Prämien abhängig und ein Verfall dieses Anspruchs fast stets mit
Verlusten verbunden ist, spricht man auch von einem „Sparzwang", der
bei der Lebensversicherung ausgeübt wird, und dieser freiwillig über
nommene Zwang stellt moralisch die Lebensversicherung vielleicht noch
über die eigentlichen Spareinrichtungen. Ähnliche Vergleiche lassen sich
auch für die Rentenversicherung und andere Zweige der Lebensversicherung
anstellen.
Sparen der Versicherer.
Anderseits sind auch die Lebensversicherungsgcsellschaften selbst Sparer.
Sie dürfen die ihnen zufließenden Einnahmen nach der Technik be§.
Lebensversicherungsgeschäfts nicht voll verbrauchen. Wenn sie gerüstet
sein wollen, die von ihnen in den Versicherungsverträgen übernommenen
Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können, müssen sie einen nacb
mathematischen Grundsätzen berechneten Teil der Einnahmen zu Rücklagen,
zur sogenannten Prämienreserve, verwenden; sie müssen aus ihm große
Sparkapitalien für den Fall des Bedarfs ansammeln.
Deutsche und ausländische Lebensversicherung.
Will man die Bedeutung der Lebensversicherung als Spareinrichtung
erfassen, so muß man nach dem Gesagten die Untersuchungen sowohl nach
der Seite der Versicherten als auch nach der Seite der Versicherer an
stellen. Selbstverständlich erstrecken sich die Untersuchungen nur auf das
deutsche Lebensversicherungsgeschäft. Es muß aber darauf hingewiesen
werden, daß sich die Grenze nicht zuverlässig finden läßt. Die meisten
deutschen Gesellschaften arbeiten auch im Auslande, und es ist nicht
möglich, ihr Geschäft in seine deutschen und ausländischen Bestandteile
zu zerlegen. Ein annähernder, freilich nicht feststellbarer Ausgleich wird