60
13. Arbeitsverteilung. Die Forstbeamten müssen Sorge tragen, daß
die Stücklohnarbeiten gerecht verteilt werden. Bevorzugungen von Arbeitern
bei der Arbeitsverteilung dürfen nicht stattfinden.
14. Keilholz ist frei. Es wird anstatt V, rm wie bisher, jetzt 1 j 3 rm
geliefert.
15. Gültigkeitsdauer. Der Vertrag tritt mit dem 3. Januar 1920
in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 1. Oktober 1920. Der Vertrag läuft
nachdem 1. Oktober 1920 stillschweigend fort, jedoch ist Hst jährliche Kündigung
(erstmalig am 1. November 1920) zulässig.
Eine Abschrift des Vertrages wird der Gauleitung des Deutschen Land
arbeiter-Verbandes in Neustrelitz zugestellt.
L o h n t a r i f für H a ul ö h n e
in den Mecklenburg-Strelitzschen Staatsforsten vom 3. Januar 1920.
M
Sortimente
■ar
beite-
lobn
Hnrl-Wkich.
Hölzer
Mk. Mk.
Sortimente
Ar
beits
lohn
Hart-Weich-
hölzer
Wk. ■ Mk.
1
Bau- und Nutzholz
6
Stangen, Kl. 3. . . .
P. St.
0,2ö! 0,20
p. km (in Stämmen
„ „ 4 . .
p.ivost.
4,50! 4,-
und Abschnitten) . .
pro km
4,00
3-
Fi
4.—
3.50
2
Grubenholzstangen,
„ „ 6. . . .
„wo „
3,50j 3,—
Grubenholz l.-ö.Kl.
„ „
4-
7
Scheitholz, gespalten
prorm
5,-
3,80
3
Taxe Nr. 29, Kl. 1—3
// ,/
-7*
6,-
8
Knorrholz, ungespalt.
rr rr
4,50
3,50
// // 28, „ 4 5
„ ,,
—
ö,—
9
Knüppelholz
rr rr
4,50
3,50
4
Bohlstämme
p. St.
0,50 0,50
10
Reiserholz, Kl. 1. . .
•r "
4,—
3,20
5
Klafter, Nutzholz KI.1
pro rm
6,—
5,—
rr ,, 2 . . .
rr rr
1,80
1,40
/, ■ „ „ 2
„ , r
6,—
5,-
rr ,, 3 * . *
,, ,f
1,40
1-
ff ff ff 3
„ „
5 —
4-
11
Stockholz
rr //
8,50
7,50
6
Stangen, Kl. 1... .
p. St.
0,40
0,30
12
Grnnenholzreiser . .
—
5,—
// „ 2.
/, rr
0,30 0,20
Für sonst noch vorkommende Holzsortimente wird der Stücklohn dement
sprechend erhöht eingesetzt. Das Holz wird wie bisher gerückt, der bisherige
Rückerlohn ist in dem erhöhten Haulohn einbegriffen.
Auch aus dem Gau Thüringen wird uns mitgeteilt, daß am 15. Januar
1920 erneut Tarifverhandlungen in Meiningen stattgefunden haben. Auch
hier ist, eine wesentliche Erhöhung der Löhne zu verzeichnen. Wir lassen die
Abänderung des Tarifes nachstehend folgen:
Abänderung zum Meininger Tarif:
Geschehen Koburg, den 15. Januar 1920.
Bei den heutigen Tarifverhandlungen wird folgendes vereinbart:
Zu § 3 des Tarifvertrages vom 2. August v. I. Zeitlöhne:
Der Stundenlohn beträgt:
Klasse I
Mk.
Klaffe II
Mk.
für Arbeiter über 20 Jahre
2,40
2,20
„ „ von 18—20 Jahren ....
2,10
1,90
„ „ „ 16—18 ,; ....
1,80
1,60
„ „ unter 16 „ ....
1,50
1,40
„ Arbeiterinnen über 18 Jahre ....
.1,10
0,90
„ „ von 16—18 Jahren .
0,90
0,70
,, „ unter 16 „
0,70
0,50
Vorstehende Stundenlöhne gelten nur für vollwertige Arbeiter, nicht für
Notstandsarbeiter und Arbeiter mit geminderter Leistungsfähigkeit.