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Erst der Not der Stunde hat es bedurft, um den
Schlüssel zu einem für deutsche Verhältnisse geeigneten
Wertzoll zu finden; sollte er ja doch der begreiflichen
Furcht unserer Kaufleute vor Zollhinterziehungen ehrloser
Konkurrenten ebenso sehr Rechnung tragen wie
ihrem Standesgesühle, das sich auf der einen Seite gegen
belästigende Betriebskontrollen, auf der anderen Seite
gegen die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit steueramtlicher
Fehlentscheidungen auflehnte, wie solche als Folge von
Prüfungen des Warenwertes durch fachunkundige Zollbeamte
mit Recht für unausbleiblich galten.
Es kann hier darauf verzichtet werden, die Gründe
zu erörtern, die eine Mehrheitsbildung zugunsten der
Regierungsvorlage (Tabakverbrauchssteuer; Banderolensteuer)
nicht wahrscheinlich machten. Jedenfalls stand
die Möglichkeit ihrer Ablehnung vor Augen, während
andererseits von Tag zu Tage die Anschauung
mehr Boden gewann, daß eine reine Erhöhung des Eewichtszolles
zwar bequem, aber alles andere als eine
damaligen Gegengründe der Regierung gegen den Wertzoll waren die
allgemein anerkannten, daß der Marktwert nicht sicher feststellbar sei,
die Zugrundelegung des Preises (Faktura) aber zu den unbeliebten
Fabrikkontrollen der Fabrikatsteuer führe. Das Tabaksteuergesetz vom
15. Juli 1909 verlangt jedoch nicht Feststellung des Marktwertes, sondern
des Preises, und hat dennoch die Fabrikkontrollen entbehrlich gemacht.
Damit waren alle früheren Bedenken gegen den Wertzoll beseitigt.
Nur konnte natürlich der neue Weg erst betreten werden, nachdem
er gefunden war. Das vergessen stets diejenigen Gegner der
Tabaksteuer, die das Verhalten der Regierung in dieser Frage widerspruchsvoll
nennen.