Ausland kann man von dort aus durch Vermittlung der Banken
leicht große Geldsummen oder Effekten ins Ausland bringen. Die
Summe der während des Krieges ins Ausland gewanderten deutschen
Vermögen ist auf 2 bis 3 Milliarden Mark geschäht worden. Ich
bin der Ansicht, daß man die Vermögensauswanderung für längere
Zeit nach dem Kriege sehr wohl verbieten könnte, ganz ebenso wie
man die Auswanderung Wehrpflichtiger verbietet. Einfach mit
der Begründung, daß wer jetzt im Kriege den Schutz seiner Person
und seines Vermögens durch unser Leer und damit durch einen
großen Teil des Volkes genossen hat, nun auch verpflichtet ist,
durch eine Reihe von Jahren noch auch mit seiner flnanziellen
Leistungsfähigkeit an den Opfern sich zu beteiligen, die dafür ge
bracht werden müssen, und denen er sich nicht durch Auswanderung
und Verbringung seines Vermögens ins Ausland entziehen darf.
Wir sind aber auch mit der Beschlagnahme der feindlichen
Vermögen zu langsam vorgegangen und haben insbesondere nach
der Kriegserklärung Amerikas noch Millionen amerikanisches
Vermögen, deren Besitzer wohl meist deutscher Abstammung
waren, unbehelligt ins Ausland wandern lassen.
Der Gedanke, daß man unseren ausländischen Effektenbesih
nur durch eine einheitliche Organisation zur Lebung bzw.
Aufrechterhaltung des Kurses unserer Valuta verwenden könne,
führte erst im Frühjahr 1917 zu tatsächlichen Maßregeln. Durch
die Verordnung vom 22. März 1917 wurde das Publikum auf
gefordert, dem Reiche ausländische Wertpapiere gegen eine Leih
gebühr von Vs des Zins- oder Dividendenerträgnisses, mindestens
aber von 1 % zur Verfügung zu stellen. Das Reich verspricht die
Rücklieferung solcher ihm leihweise überlassenen Papiere spätestens
drei Jahre nach Abschluß des Friedensvertrages mit England, be
hält sich aber das Recht vor, sie jederzeit wieder zurückzugeben.
Der Eigentünier kann verlangen, daß das Reich die Papiere
käuflich übernimmt, sofern es nicht vorzieht, sie zurückzugeben. Als
Kaufpreis gilt der Kurs des für das Wertpapier maßgebenden
ausländischen Börsenplatzes am Tage der Übernahmeerklärung
h'urch das Reich. Damit soll spekulativen Übernahmeanttägen der
Besitzer, die sich sonst gerade die Momente des niedrigsten Kurs
standes der deutschen Valuta aussuchen würden, entgegengewirkt
werden. Es sind so sehr bedeutende Summen von Wertpapieren
Aulammengekommen, deren Verwaltung der Bank des Berliner
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