MW
P olitis ch e Verhältnisse
Das technische Korps des Ministeriums für öffentliche Ar
beiten gliedert sich in das Ingenieur- und das Kondukteur-Korps und
ist berufen, Pläne und Projekte zu verfassen, alle Staats-, Kreis-
und Eemeindebauten auszuführen, diese Bauten zu erhalten, alle
Kommunikationen, Docks und Lagerhäuser zu betreiben und alle
im Offertwege vergebenen öffentlichen Arbeiten zu überwachen.
Das Justizministerium verwaltet die Justiz und überwacht
ihren regelmäßigen Gang.
Das Finanzministerium gliedert sich in die Direktion
für Steuern und Gebühren, die Zoll-Direktion, den
Kassen- und Rechnungs- sowie den Überwachungs- und
Kontrollsdienst und umfaßt als besondere Dienstzweige die
Regie der Staatsmonopole, die Münze, das Stempel
wesen, die Zivil- und Kirchen-Pensions-Kasse, den
tlrsäit ÄZrioolunddieDepositenbank. Vom Finanzministerium
ressortieren ferner für den Dienst der direkten Steuern die Gene
ral-Kassiere und Steuereinnehmer mit ihrem Hilfspersonal,
für den Dienst der indirekten Abgaben die Kontrollore und Sub
kontrollore und für den Zolldienst die Zollbezirke und Zoll
ämter mit ihrem Personal von Bezirksvorstehern, Angestellten und
Zollwächtern. Als Hilfsorgan des Finanzministeriums in Zoll
sachen fungiert die Sachverständigenkommission, welche
aus drei vom Finanzminister über Vorschlag des Handelsgerichts
in Bukarest ernannten Mitgliedern besteht und im Falle von Zoll
differenzen zu intervenieren hat.
Das Ministerium des Äußeren leitet und überwacht die
auswärtigen Beziehungen. Der Minister des Äußeren verhandelt
und interpretiert die internationalen Verträge und regelt das Ver
hältnis Rumäniens zu den übrigen Staaten. Er übt auch die Auf
sicht über die Hafen-, die Fluß- und die Seepolizei aus. Der Flotten
kommandant ist ihm untergeordnet. Als Ordenskanzler verwaltet
er die Orden und die Medaillen. Von ihm ressortiert der diplo
matische und Konsular-Dienst. Der diplomatische Dienst
wird von zehn Gesandtschaften in den europäischen Hauptstädten,
der Konsulardienst von einer Anzahl von Berufs- und Honorar-
konsuln versehen.
Dem Kriegsministerium endlich obliegt die Verwaltung
des Heeres und der Gendarmerie. Die Heeresverwaltung umfaßt
den Intendantur-, Artillerie-, Genie-, Flotten-, Sani-
täts- und Kassendienst und gliedert sich in Leitung, Geschäfts
führung und Kontrolle. Die Leitung hat keinen Teil an der Ge
schäftsführung, und die Kontrolle ist weder an der Leitung noch an
der Geschäftsführung beteiligt und untersteht direkt dem Minister.