Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

MW 
P olitis ch e Verhältnisse 
Das technische Korps des Ministeriums für öffentliche Ar 
beiten gliedert sich in das Ingenieur- und das Kondukteur-Korps und 
ist berufen, Pläne und Projekte zu verfassen, alle Staats-, Kreis- 
und Eemeindebauten auszuführen, diese Bauten zu erhalten, alle 
Kommunikationen, Docks und Lagerhäuser zu betreiben und alle 
im Offertwege vergebenen öffentlichen Arbeiten zu überwachen. 
Das Justizministerium verwaltet die Justiz und überwacht 
ihren regelmäßigen Gang. 
Das Finanzministerium gliedert sich in die Direktion 
für Steuern und Gebühren, die Zoll-Direktion, den 
Kassen- und Rechnungs- sowie den Überwachungs- und 
Kontrollsdienst und umfaßt als besondere Dienstzweige die 
Regie der Staatsmonopole, die Münze, das Stempel 
wesen, die Zivil- und Kirchen-Pensions-Kasse, den 
tlrsäit ÄZrioolunddieDepositenbank. Vom Finanzministerium 
ressortieren ferner für den Dienst der direkten Steuern die Gene 
ral-Kassiere und Steuereinnehmer mit ihrem Hilfspersonal, 
für den Dienst der indirekten Abgaben die Kontrollore und Sub 
kontrollore und für den Zolldienst die Zollbezirke und Zoll 
ämter mit ihrem Personal von Bezirksvorstehern, Angestellten und 
Zollwächtern. Als Hilfsorgan des Finanzministeriums in Zoll 
sachen fungiert die Sachverständigenkommission, welche 
aus drei vom Finanzminister über Vorschlag des Handelsgerichts 
in Bukarest ernannten Mitgliedern besteht und im Falle von Zoll 
differenzen zu intervenieren hat. 
Das Ministerium des Äußeren leitet und überwacht die 
auswärtigen Beziehungen. Der Minister des Äußeren verhandelt 
und interpretiert die internationalen Verträge und regelt das Ver 
hältnis Rumäniens zu den übrigen Staaten. Er übt auch die Auf 
sicht über die Hafen-, die Fluß- und die Seepolizei aus. Der Flotten 
kommandant ist ihm untergeordnet. Als Ordenskanzler verwaltet 
er die Orden und die Medaillen. Von ihm ressortiert der diplo 
matische und Konsular-Dienst. Der diplomatische Dienst 
wird von zehn Gesandtschaften in den europäischen Hauptstädten, 
der Konsulardienst von einer Anzahl von Berufs- und Honorar- 
konsuln versehen. 
Dem Kriegsministerium endlich obliegt die Verwaltung 
des Heeres und der Gendarmerie. Die Heeresverwaltung umfaßt 
den Intendantur-, Artillerie-, Genie-, Flotten-, Sani- 
täts- und Kassendienst und gliedert sich in Leitung, Geschäfts 
führung und Kontrolle. Die Leitung hat keinen Teil an der Ge 
schäftsführung, und die Kontrolle ist weder an der Leitung noch an 
der Geschäftsführung beteiligt und untersteht direkt dem Minister.
	        
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