Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

MW

P  olitis  ch  e  Verhältnisse

Das  technische  Korps  des  Ministeriums  für  öffentliche  Arbeiten ­
  gliedert  sich  in  das  Ingenieur-  und  das  Kondukteur-Korps  und
ist  berufen,  Pläne  und  Projekte  zu  verfassen,  alle  Staats-,  Kreisund
  Eemeindebauten  auszuführen,  diese  Bauten  zu  erhalten,  alle
Kommunikationen,  Docks  und  Lagerhäuser  zu  betreiben  und  alle
im  Offertwege  vergebenen  öffentlichen  Arbeiten  zu  überwachen.
Das  Justizministerium  verwaltet  die  Justiz  und  überwacht
ihren  regelmäßigen  Gang.
Das  Finanzministerium  gliedert  sich  in  die  Direktion
für  Steuern  und  Gebühren,  die  Zoll-Direktion,  den
Kassen-  und  Rechnungs-  sowie  den  Überwachungs-  und
Kontrollsdienst  und  umfaßt  als  besondere  Dienstzweige  die
Regie  der  Staatsmonopole,  die  Münze,  das  Stempelwesen, ­
  die  Zivil-  und  Kirchen-Pensions-Kasse,  den
tlrsäit  ÄZrioolunddieDepositenbank.  Vom  Finanzministerium
ressortieren  ferner  für  den  Dienst  der  direkten  Steuern  die  General-Kassiere ­
  und  Steuereinnehmer  mit  ihrem  Hilfspersonal,
für  den  Dienst  der  indirekten  Abgaben  die  Kontrollore  und  Subkontrollore ­
  und  für  den  Zolldienst  die  Zollbezirke  und  Zollämter ­
  mit  ihrem  Personal  von  Bezirksvorstehern,  Angestellten  und
Zollwächtern.  Als  Hilfsorgan  des  Finanzministeriums  in  Zollsachen ­
  fungiert  die  Sachverständigenkommission,  welche
aus  drei  vom  Finanzminister  über  Vorschlag  des  Handelsgerichts
in  Bukarest  ernannten  Mitgliedern  besteht  und  im  Falle  von  Zolldifferenzen ­
  zu  intervenieren  hat.
Das  Ministerium  des  Äußeren  leitet  und  überwacht  die
auswärtigen  Beziehungen.  Der  Minister  des  Äußeren  verhandelt
und  interpretiert  die  internationalen  Verträge  und  regelt  das  Verhältnis ­
  Rumäniens  zu  den  übrigen  Staaten.  Er  übt  auch  die  Aufsicht ­
  über  die  Hafen-,  die  Fluß-  und  die  Seepolizei  aus.  Der  Flottenkommandant ­
  ist  ihm  untergeordnet.  Als  Ordenskanzler  verwaltet
er  die  Orden  und  die  Medaillen.  Von  ihm  ressortiert  der  diplomatische ­
  und  Konsular-Dienst.  Der  diplomatische  Dienst
wird  von  zehn  Gesandtschaften  in  den  europäischen  Hauptstädten,
der  Konsulardienst  von  einer  Anzahl  von  Berufs-  und  Honorarkonsuln
  versehen.
Dem  Kriegsministerium  endlich  obliegt  die  Verwaltung
des  Heeres  und  der  Gendarmerie.  Die  Heeresverwaltung  umfaßt
den  Intendantur-,  Artillerie-,  Genie-,  Flotten-,  Sanitäts-
  und  Kassendienst  und  gliedert  sich  in  Leitung,  Geschäftsführung ­
  und  Kontrolle.  Die  Leitung  hat  keinen  Teil  an  der  Geschäftsführung, ­
  und  die  Kontrolle  ist  weder  an  der  Leitung  noch  an
der  Geschäftsführung  beteiligt  und  untersteht  direkt  dem  Minister.
            
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