Full text : Fortschritt und Armut

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Buch  VIII.

Die  Anwendung  des  Heilmittels.

IV.  Die  Gleichheit.
Adam  Smiths  Regel  lautet:  „Die  Untertanen  jedes  Staates  sollten
zur  Erhaltung  der  Regierung  möglichst  im  Verhältnis  zu  ihren  respektiven
Fähigkeiten  beitragen,  d.  h.  im  Verhältnis  zu  dem  Einkommen,  welches
sie  unter  dem  Schutz  des  Staates  genießen."  Jede  Steuer,  sagt  er  an
einer  anderen  Stelle,  die  nur  auf  die  Rente,  oder  nur  auf  die  Löhne
oder  nur  auf  die  Zinsen  fällt,  ist  notwendig  ungleich.  In  Übereinstimmung ­
  damit  ist  der  gewöhnliche  Gedanke,  den  unsere  Systeme  der  Alles-Befteuerung
  vergebens  durchzuführen  suchen,  daß  jeder  im  Verhältnis
zu  seinen  Mitteln  oder  zu  seinem  Einkommen  Steuern  zahlen  sollte.
Abgesehen  aber  von  all  den  unüberwindlichen  praktischen  Schwierigkeiten, ­
  die  sich  der  Besteuerung  jedermanns  nach  seinen  Mitteln  entgegenstellen, ­
  so  ist  es  augenscheinlich,  daß  Gerechtigkeit  auf  diese  Weise
nicht  zu  erzielen  ist.
Pier  sind  z.  B.  zwei  Männer  von  gleichen  Mitteln  oder  gleichen
Einkommen,  wovon  der  eine  eine  große  Familie,  der  andere  niemanden
als  sich  selbst  zu  erhalten  hat.  Aus  diese  beiden  Männer  fallen  indirekte
Stenern  sehr  ungleich,  da  der  eine  die  Steuern  auf  die  von  seiner  Familie
verbrauchte  Nahrung,  Kleidung  usw.  nicht  vermeiden  kann,  während
der  andere  nur  von  seinem  eigenen  Verbrauche  zu  steuern  braucht.
Nehmen  wir  hingegen  an,  daß  durch  direkte  Steuern  jedermann  gleichbesteuert ­
  würde,  so  fehlt  auch  da  die  Ungerechtigkeit  nicht.  Das  Einkommen
des  einen  ist  mit  der  Erhaltung  von  sechs,  acht  oder  zehn  Personen  belastet, ­
  das  des  anderen  mit  der  Erhaltung  einer  einzigen.  Wenn  man
aber  die  Malthussche  Lehre  nicht  so  weit  treibt,  daß  man  das  Ausziehen
eines  neuen  Bürgers  als  eine  Schädigung  des  Staates  betrachtet,  so
liegt  hier  eine  grobe  Ungerechtigkeit  vor.
Man  könnte  jedoch  einwenden,  dies  sei  ein  nicht  zu  überwindender ­
  Übelstand;  die  Natur  selbst  sei  es,  welche  menschliche  wesen  hilflos
in  die  Welt  bringe  und  ihre  Erhaltung  auf  die  Eltern  abwälze,  aber  als
Ersatz  dafür  große  und  süße  Belohnungen  biete.  Sehr  wohl,  wenden
wir  uns  also  an  die  Natur  und  lesen  wir  die  Gebote  der  Gerechtigkeit
in  ihrem  Gesetz.
Die  Natur  gibt  der  Arbeit  und  nur  ihr  allein.  Selbst  in  einem
Paradiese  würde  der  Mensch,  ohne  menschliche  Anstrengung,  verhungern,
Pier  sind  nun  zwei  Männer  gleichen  Einkommens  —  das  des  einen
rührt  von  der  Anstrengung  seiner  Arbeit  her,  das  des  anderen  von  der
Rente  eines  Grundbesitzes.  Ist  es  gerecht,  daß  sie  zu  den  Ausgaben
des  Staates  beide  gleich  beitragen  sollen?  Sicherlich  nicht.  Das  Einkommen ­
  des  einen  stellt  Güter  dar,  die  er  erschafft  und  dem  allgemeinen
Fonds  des  Staates  hinzufügt;  das  Einkommen  des  anderen  stellt  nur
Güter  dar,  die  er  dem  allgemeinen  Vorrat  entnimmt,  und  wofür  er  nichts
zurückgibt.  Das  Recht  des  einen  auf  den  Genuß  seines  Einkommens
beruht  auf  dem  Zeugnis  der  Natur,  die  der  Arbeit  Güter  gewährt;
            
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