Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Handwerkskammer  gutachtlich  gehört  werden.  Nur
dadurch  lassen  sich  die  Schädigungen  vollkommen
ausrotten.  Das  ist  auch  die  Meinung"der  geschädigten ­
  Handwerker,  die  fast  durchgängig  sogen.
Sachverständigen-Institute  wünschen.  Diel  weniger
wird  man  sich  hingegen  für  die  steuerlichen  Vorschläge ­
  der  Innungen  erwärmen  können,  weil
hohe  Abgaben  eigentlich  nur  den  Schaden  dadurch
vergrößern,  daß  man  die  Steuersumme  durch  größere
Umsätze  wieder  einzubringen  versuchen  würde,  sei
es  auf  ehrliche  oder  betrügerische  Weise.  Das
lehren  auch  die  Erfahrungen  über  die  Wanderlager- ­
  und  warenhaussteuer.
Im  allgemeinen  konnten  wir  den  Eindruck  gewinnen, ­
  daß  die  Benachteiligung  des  Handwerks
durch  das  Versteigerungswesen  nicht  mehr  die  Rolle
spielt  wie  vordem.  Doch  hat  es  dis  Kammer  nicht
an  der  nötigen  Aufmerksamkeit  fehlen  lassen  und  im
gebotenen  Lalle  die  Handwerker  tatkräftig  unterstützt.
fidrahlung5geschäste.
Mit  großem  Interesse  hat  sich  die  Kammer  im
Jahre  1912  einer  ganz  neuen  Frage  zugewandt,
und  zwar  der  Frage  der  Abzahlungsgeschäfte.
Auch  hier  haben  wir  es  mit  einem  Schädling  zu
tun,  der  tief  in  das  Mark  des  Handwerks  greift.
Aber  es  ist  wenig  Gelegenheit  zu  einem  unmittelbaren ­
  Eingreifen  der  Handwerkskammer  geboten.
Es  bleibt  wohl  kein  anderes  Mittel  übrig  als  die
Selbsthülfe.  Zur  Untersuchung,  ob  die  Abschlagsgeschäfte ­
  in  der  Tat  dem  Handwerk  Schadenzufügen,
wurde  an  sämtliche  Schreiner-,  Schuhmacher-,
Schneider-  und  Uhrmacher-Innungen  des  Kammerbezirks ­
  eine  Rundfrage  erlassen.  Es  gingen  23
Antworten  ein,  leider  ließen  die  Innungsvorsitzenden
  der  Großstädte  die  Handwerkskammer  im  Stich.
Die  Innungen  bezeichnen  sämtliche  Arbeiter  und
kleinere  Beamte  als  Kundschaft  der  Abzahlungsgeschäfte.
  Die  Angaben  über  Umsatz  und  Gewinn
sind  so  verschieden,  daß  ein  zuverlässiges  Urteil  nicht
möglich  ist.  wohl  aber  ist  festgestellt,  daß  verschiedene
Handwerkszweige  Einbuße  erleiden.  So  klagen  vor
allem  die  Möbelschreiner,  daß  die  Abzahlungsgeschäfte ­
  ganze  Einrichtungen  auf  Kredit  liefern.
Die  Vorschläge,  die  zur  Abwehr  gegen  die  Abzahlungsgeschäfte ­
  gemacht  werden  sind  mannigfach.
Manche  Innungen  haben  den  Kampf  mutlos  aufgegeben, ­
  andere  wieder  verlangen  einfach  ein

verbot  dieser  Art  von  Geschäften.  Am  besten
scheint  der  Vorschlag  zu  sein,  daß  die  Innungen
ihre  Kundschaft  über  das  Geschäftsgebahren  der
Abschlagsgeschäfte  unterrichten,  vor  allem  über
die  rigorose  Rateneintreibung.  Diese  Aufklärung
soll  durch  Zeitungen  oder  Plakate  gegeben  werden.
Der  Vorschlag,  daß  die  Handwerker  ihrerseits  nun
auch  Kredit  in  weiterem  Maße  gewähren  sollen,
ist  unbedingt  zu  verwerfen.
wandellageswe^n.
Allgemein  sind  die  Klagen  über  die  Vermehrung  der
wanderlager.  Auch  im  Regierungsbezirk  Düsseldorf ­
  nehmen  die  wanderlager  heute  sehr  überhand
und  bedeuten  für  die  ansässigen  Handwerker  eine
große  Schädigung.  Die  Handwerker  haben  sich
in  manchen  Fällen  des  Wettbewerbs  der  wanderlager ­
  mit  Erfolg  selbst  erwehrt.  Doch  ist  diese
Selbsthilfe  im  vorliegenden  Fall  völlig  ungenügend.
Deshalb  suchte  die  Kammer  eine  Unterlage  für
die  Aufstellung  von  Forderungen  an  die  Staatshilfe ­
  dadurch  zu  gewinnen,  daß  sie  als  erste  im
Jahre  1909  eine  Umfrage  in  ihrem  Bezirk  veranstaltete ­
  und  das  Material  zu  einentz  aufklärenden
Aufsatz  im  Korrespondenzblatt  verarbeitete.  Als
Mittel  zur  Abhilfe  sind  dort  folgende  angegeben:
von  den  Maßregeln  zur.Einschränkung  des
Wanderlagerbetriebes  hat  die  Erhebung  einer  besonderen ­
  Gewerbesteuer  immer  eine  große  Rolle
gespielt.  Doch  einen  besonders  bemerkenswerten
Einfluß  hat  die  Besteuerung  auf  die  Ausbreitung
der  wanderlager  anscheinend  nicht  ausgeübt,  obgleich ­
  die  Steuer  im  Verhältnis  zum  Reinertrag
nicht  ganz  gering  ist.
Daß  die  Steuer  noch  sch  wenig  abschreckend  auf
die  wanderlager  wirkt,  ist  kein  wunder;  denn  bei
dem  hohen  Gewinn,  den  das  wanderlager  verspricht, ­
  läßt  sich  der  Unternehmer  die  Steuer  sehr
wohl  gefallen.  Es  ist  deshalb  auch  fraglich,  ob
mit  einer  Erhöhung  der  Steuer  eine  Beschränkung
der  wanderlager  erzielt  werden  kann.  Es  müßte
denn  die  Steuer  schon  so  hoch  gesetzt  werden,  daß
sie  einer  „Erdrosselungssteuer"  gleichkäme  an  deren
Einführung  aber  wohl  schwerlich  zu  denken  sein
wird,  da  unter  gewissen  Voraussetzungen  ein  wanderlagerbetrieb
  auch  einwandfrei  sein  kann.  Dazu
kommt,  daß  die  Besteuerung  Sache  der  einzelnen
Bundesstaaten  ist  und  zwischen  diesen  wohl  nicht
            
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