Zusatz zu Abschnitt II.
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braucht wird, soll — im Rahmen unserer Wissenschaft 1 —ganz selbstverständlich
doch nur dasjenige gemeint werden, was sich erst als
«wirtschaftlicher Wert“ zu seinem scharfen und gültigen Ausdruck
bringen läßt.
Für diesen zweiten Fall würde nun jener Einwand, den wir doch
oben schon abgetan haben, scheinbar wieder aufleben. Zum mindesten
erweist er damit seine Geschmeidigkeit, wenn er auf eine denkbare
Konstellation hin erst einmal abzuwehren ist. Im Sinne der zweiten
Deutung könnte man nämlich einwenden, daß der Zusatz „wirtschaftlich“
doch einen sehr wesentlichen Charakter habe; die Weglassung
dieses Zusatzes scheint aber dann, vom Standpunkte der vorliegenden
Untersuchung, einen schweren kritischen Verstoß zu besagen.
Überlegen wir einmal, in welchem Sinne der Zusatz „wirtschaftlich“
einen wesentlichen Charakter haben kann. Die tatsächlichen
Verhältnisse in der „Wertlehre“ können uns darüber keinen allgemeingültigen
Aufschluß 'geben. Das ist wohl schon aus ihrer flüchtigen
Beleuchtung klar geworden. Für den gesuchten Aufschluß sind wir
daher einfach an das logische Denken verwiesen.
Unter der Bedingung aber, daß wir „wirtschaftlich“ als einen
wesentlichen Zusatz ansehen sollen, sind zwischen „Wert“ und „wirtschaftlichem
Wert“ keine anderen Beziehungen denkbar, als daß
„Wert“ ein umschließendes Weiteres, „wirtschaftlicher Wert“ aber das
davon umschlossene Engere vorstelle. „Wirtschaftlicher Wert“ ließe
sich dann nur als das Ergebnis einer Determination auffassen, bei
welcher „Wert“ die Rolle des Determinierten, „wirtschaftlich“ aber jene
des Determinierenden spielt. Um also z. B. der Wissenschaft unter
„wirtschaftlichem Wert“ einen zu erledigenden Gegenstand zuzumuten,
müßte ihr vorher schon ein solcher unter „Wert“ gegenüberstehen.
Faßt man nun beides als zu Erledigendes auf, dann gewinnt
es allerdings den Anschein, daß „Wert“ ein unbestimmtes Vielerlei,
„wirtschaftlicher Wert“ dagegen ein, als darin enthalten bestimmbares
Einerlei sei. Denn außer der einen Determination — jener, die vom
Ausdrucke „wirtschaftlich“ repräsentiert erscheint — könnte noch eine
weiter gar nicht absehbare Anzahl anderer Determinationen eintreten;
wie z. B. „moralischer Wert“, „ästhetischer Wert“, „pädagogischer
Wert“ usw. usw.
Allein, der Nämlichkeit, sagen wir dem singulären Charakter des
unter „Wert“ zu erledigenden Objektes — vorausgesetzt, daß unter
„Wert“ überhaupt ein Objekt singulären Charakters vorgesetzt sei
— dieser Nämlichkeit täte es ja gar keinen Abbruch, wenn sich jenes
Objekt von einer bestimmten Phase seiner Erledigung an dort, wo
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