Full text : Wirtschaft als Leben

Zusatz  zu  Abschnitt  II.

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braucht  wird,  soll  —  im  Rahmen  unserer  Wissenschaft  1  —ganz  selbstverständlich ­
  doch  nur  dasjenige  gemeint  werden,  was  sich  erst  als
«wirtschaftlicher  Wert“  zu  seinem  scharfen  und  gültigen  Ausdruck
bringen  läßt.
Für  diesen  zweiten  Fall  würde  nun  jener  Einwand,  den  wir  doch
oben  schon  abgetan  haben,  scheinbar  wieder  aufleben.  Zum  mindesten
erweist  er  damit  seine  Geschmeidigkeit,  wenn  er  auf  eine  denkbare
Konstellation  hin  erst  einmal  abzuwehren  ist.  Im  Sinne  der  zweiten
Deutung  könnte  man  nämlich  einwenden,  daß  der  Zusatz  „wirtschaftlich“ ­
  doch  einen  sehr  wesentlichen  Charakter  habe;  die  Weglassung
dieses  Zusatzes  scheint  aber  dann,  vom  Standpunkte  der  vorliegenden
Untersuchung,  einen  schweren  kritischen  Verstoß  zu  besagen.
Überlegen  wir  einmal,  in  welchem  Sinne  der  Zusatz  „wirtschaftlich“ ­
  einen  wesentlichen  Charakter  haben  kann.  Die  tatsächlichen
Verhältnisse  in  der  „Wertlehre“  können  uns  darüber  keinen  allgemeingültigen ­
  Aufschluß  'geben.  Das  ist  wohl  schon  aus  ihrer  flüchtigen
Beleuchtung  klar  geworden.  Für  den  gesuchten  Aufschluß  sind  wir
daher  einfach  an  das  logische  Denken  verwiesen.
Unter  der  Bedingung  aber,  daß  wir  „wirtschaftlich“  als  einen
wesentlichen  Zusatz  ansehen  sollen,  sind  zwischen  „Wert“  und  „wirtschaftlichem ­
  Wert“  keine  anderen  Beziehungen  denkbar,  als  daß
„Wert“  ein  umschließendes  Weiteres,  „wirtschaftlicher  Wert“  aber  das
davon  umschlossene  Engere  vorstelle.  „Wirtschaftlicher  Wert“  ließe
sich  dann  nur  als  das  Ergebnis  einer  Determination  auffassen,  bei
welcher  „Wert“  die  Rolle  des  Determinierten,  „wirtschaftlich“  aber  jene
des  Determinierenden  spielt.  Um  also  z.  B.  der  Wissenschaft  unter
„wirtschaftlichem  Wert“  einen  zu  erledigenden  Gegenstand  zuzumuten,
müßte  ihr  vorher  schon  ein  solcher  unter  „Wert“  gegenüberstehen.
Faßt  man  nun  beides  als  zu  Erledigendes  auf,  dann  gewinnt
es  allerdings  den  Anschein,  daß  „Wert“  ein  unbestimmtes  Vielerlei,
„wirtschaftlicher  Wert“  dagegen  ein,  als  darin  enthalten  bestimmbares
Einerlei  sei.  Denn  außer  der  einen  Determination  —  jener,  die  vom
Ausdrucke  „wirtschaftlich“  repräsentiert  erscheint  —  könnte  noch  eine
weiter  gar  nicht  absehbare  Anzahl  anderer  Determinationen  eintreten;
  wie  z.  B.  „moralischer  Wert“,  „ästhetischer  Wert“,  „pädagogischer ­
  Wert“  usw.  usw.
Allein,  der  Nämlichkeit,  sagen  wir  dem  singulären  Charakter  des
unter  „Wert“  zu  erledigenden  Objektes  —  vorausgesetzt,  daß  unter
„Wert“  überhaupt  ein  Objekt  singulären  Charakters  vorgesetzt  sei
—  dieser  Nämlichkeit  täte  es  ja  gar  keinen  Abbruch,  wenn  sich  jenes
Objekt  von  einer  bestimmten  Phase  seiner  Erledigung  an  dort,  wo
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