Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

25.  Die  Sanitätskassen.

U m  für  die  erforderlichen  sanitären  Einrichtungen,  insbesondere ­
  für  Wasserleitung  und  Kanalisation,  die  sämtlich
schleunige  Ausführung  heischten,  die  nötigen  Mittel  zu
beschaffen,  nahm  im  Jahre  1900  das  Generalgouvernement  gemäß
einem  von  Dr.  Baron  S.  Goto,  dem  damaligen  Chef  der  Zivilverwaltung, ­
  ersonnenen  Plane  das  Prinzip  an,  Errichtung  und  Betrieb  von
Markthallen,  Schlachthäusern,  Fähren  usw.  nicht  länger  der  privatwirtschaftlichen ­
  Initiative  zu  überlassen,  sondern  als  Monopol  neuzubildenden, ­
  zunächst  rein  lokal  gedachten  Sanitätskassen  zu
überweisen;  die  aus  den  Gebühren  eingehenden  Beträge  sollten
mit  für  die  sanitären  Anlagen  verwendet  werden.  Demgemäß
wurde  von  da  an  die  Errichtung  von  Markthallen  usw.  durch
Private  nicht  mehr  zugelassen;  diejenigen  Betriebe,  die  schon  vorhanden ­
  waren,  kauften  die  Sanitätskassen  den  Unternehmern  nach
und  nach  ab.  Da  aber  diese  Anlagen  die  denkbar  primitivste  Beschaffenheit ­
  besaßen  und  fast  alle  in  ärmlichen  Schuppen  untergebracht ­
  waren,  so  daß  sie  in  hygienischer  Hinsicht  große  Sorge  bereiteten, ­
  wurde  es  als  ein  dringendes  Bedürfnis  empfunden,  unverzüglich ­
  Neubauten  aufzuführen.  Hierzu  waren  jedoch  infolge  der  zu
geringen  Ausdehnung  der  Sanitätsbezirke  die  Mittel  allenthalben  zu
gering.  Daher  wurden  Stimmen  laut,  man  solle  doch  größere  Bezirke ­
  bilden  und  den  Sanitätskassen  die  Unterdistrikte  zugrunde
legen.  Dieser  Ansicht  schloß  sich  das  Generalgouvernement  an,  und
im  März  1904  gestattete  es  auf  Ansuchen  des  Distriktvorstehers  von
Banshoryö  die  vorgeschlagene  Erweiterung  der  Sanitätskassenbezirke. ­
  Diese  neue  Ordnung  bestand  seit  dem  Finanzjahr  1905/06.
Dem  Beispiele  von  Banshoryö  folgten  fast  alle  anderen  Distrikte.
Mit  den  wachsenden  Aufgaben  wurden  jedoch  bald  auch  die  neuen
Bezirke  zu  klein,  und  so  genehmigte  das  Generalgouvernement  mit
Rücksicht  auf  die  inzwischen  auf  allen  Gebieten  gemachten  Fortschritte ­
  im  Jahre  1907  einen  Antrag  der  Distriktbehörde  zu  Taihoku,
            
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