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6. Kommt ein zum Bau eines Kanals Verpflichteter seiner Ver
pflichtung nicht nach, so hat die Distriktbehörde eventuell die
Durchführung auf dem exekutiven Wege zu erledigen.
7. Das Reglement ist nicht für ganz Formosa maßgebend,
sondern nur für diejenigen Gegenden, für die die Distriktbehörden
seine Geltendmachung für nötig erachten; dies bedarf der Bestäti
gung des Generalgouverneurs von Formosa. —
Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze sind im J uni
1900 erlassen worden; es wurden darin die zu verwendenden Bau
materialien, die bei der Projektierung zu beachtenden Normen, die
Befugnis, Abänderungen der Anlage anzuordnen usw. geregelt.
Das Kanalisationsgesetz steht gegenwärtig für die Städte
Taihoku, Kilung, Shinchiku, Taichu, Tainan, Giran und Ratö
in Kraft.