Full text : Inflation und Geldentwertung

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Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

.  Stützung  der  Kriegsgefangenen  und  deren  Familien,  ebenso  für  die  Unterstützung
der  Mobilisierten  oder  aller  derjenigen,  die  in  den  Armeen  der  Alliierten  dienten.
Diese  Kosten  zu  2  sollen  kapitalisiert  und  Deutschland  als  Kapitalschuld  belastet ­
  werden.
3.  Ferner  ausdrücklich:  Übernahme  der  bis  11.  November  1918  von  Belgien  bei
den  Alliierten  aufgenommenen  Schulden.
4.  Die  Kosten  der  während  15  Jahren  in  deutschen  Gebieten  verbleibenden  Besatzungstruppen. ­

Die  Gesamtsumme  dieser  Lasten  sollte  ursprünglich  bis  spätestens  am  1.  Mai
1921  ziffernmäßig  festgestellt  werden.  Auch  sollte  bis  dahin  der  genaue  Zahlungsplan ­
  bestimmt  werden,  nach  dem  Deutschland  seine  Schuld  in  30  Jahren  zu  tilgen
habe.  Nach  der  Antwort  vom  22.  Juni  1919  ist  die  Entente  bereit,  von  Deutschland ­
  Vorschläge  zur  Festsetzung  der  Gesamtsumme  entgegenzunehmen,  auf  die  sie
in  kürzester  Frist  antworten  will.  Unabhängig  von  der  noch  nicht  feststehenden
Gesamtsumme  sieht  der  Friedensvertrag  für  die  nächsten  Jahre  gewisse
Mindestzahlungen,  die  Deutschland  der  Art  und  Menge  nach  zu  leisten  hat,  vor
(vgl.  unten).
B.  Im  Zusammenhang  mit  der  Gesamtschadenssumme  steht  die  zweite  Rechnung, ­
  die  der  größeren  Übersichtlichkeit  wegen  von  der  eigentlichen  Schuldrechnung ­
  (A)  abzusondern  und  vor  den  Gutschriften  in  dieser  Rechnung  (unten)  zu
betrachten  ist.  „Als  Bürgschaft  und  Anerkenntnis  seiner  Schuld“,  nämlich  auf  Rechnung ­
  A,  wird  Deutschland  verpflichtet,  der  Entente  sofort  einen  Posten  von  20  Milliarden ­
  Goldmark  in  Schuldverschreibungen  auszuhändigen,  die  bis  zum  1.  Mai  1921
durch  die  Zahlungen  auf  dem  Hauptkonto  getilgt  sein  sollen,  jedoch  bis  dahin
unverzinslich  sind.  Sofern  die  tatsächlichen  Zahlungen  die  Höhe  von  20  Milliarden
Goldmark  nicht  erreichen,  werden  die  restlichen  Schuldverschreibungen  in  solche
der  zweiten  Art  umgewandelt.  Diese  in  einem  Posten  von  40  Milliarden  Goldmark
gleichfalls  sofort  zu  übergebenden  Schuldverschreibungen  sind  vom  1.  Mai  1921
an  mit  2V2%  und  von  1926  an  mit  5%  zu  verzinsen  und  mit  1%  zu  tilgen.  Sofort
ist  ferner  das  schriftliche  Versprechen  abzugeben,  daß  Deutschland  einen  dritten
Posten  Schuldverschreibungen  in  weiterer  Höhe  von  40  Milliarden  Goldmark  abliefert, ­
  wenn  das  Hauptkonto  am  1.  Mai  1921  noch  einen  entsprechenden  Fehlbetrag ­
  aufweist  und  die  Entente  die  Überzeugung  gewinnt,  „daß  Deutschland  die
Zinsen  und  Tilgungsraten  der  vorgenannten  Schuldverschreibungen  sicher  aufbringen ­
  kann“.  Die  sofortige  Auslieferung  von  60  bzw.  100  Milliarden  Goldmark
deutscher  Reichsschuldverschreibungen  bedeutet  insofern  eine  ganz  sinnreiche
Einrichtung,  als  sie  der  Entente  die  Möglichkeit  gibt,  die  Wertpapiere  an  die
entschädigungsberechtigten  Mitglieder  der  Entente  weiterzugeben,  die  sich  darauf
in  irgendeiner  Weise  Geld  beschaffen  können.
Oben  ist  angedeutet  worden,  welche  Posten  Deutschland  in  der  Hauptrechnung
(A)  zur  Last  geschrieben  werden.  Die  nachfolgenden  Posten  werden  Deutschland
auf  diesem  Konto  gul  geschrieben,
a)  Einmalige  Gutschriften  in  Rechnung  A:
1.  Der  Erlös  aus  der  Liquidierung  deutschen  Eigentums  in  den  ehemals  feindlichen
Ländern  (die  von  Deutschland  beschlagnahmten  und  sequestrierten  Gegenstände
aller  Art  sind  an  die  Entente  zurückzuerstatten).
2.  Der  Wert  des  Besitzes  und  Eigentumes  des  Deutschen  Reiches  (einschließlich
des  Kronvermögens)  in  den  abgetretenen  Gebieten  (mit  Ausnahme  des  in  Elsaß-Lothringen
  und  in  den  an  Belgien  abzutretenden  Gebieten  gelegenen  Besitzes).
3.  Der  Gegenwert  der  ausgelieferten  und  noch  auszuliefernden  deutschen  Handelsschiffe, ­
  der  Lokomotiven  und  Güterwagen  sowie  der  landwirtschaftlichen  Maschinen. ­

            
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